Gelsenkirchen-Feldmark. Die JVA Gelsenkirchen trifft Vorsorge wegen der Corona-Pandemie. Jetzt wurden 25 Insassen aus der Haft entlassen, 15 weitere könnten folgen.

In der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen gibt es nach Angaben von Pressesprecher Michael Overkamp zwar „noch keinen bekannten Corona-Fall“, dennoch trifft das Gefängnis im Stadtteil Feldmark auf Weisung des Landes Vorsorge. „25 Insassen wurden jetzt aus der Haft entlassen, um Kapazitäten für Quarantäne-Plätze zu schaffen“, so Overkamp weiter. Bei 15 weiteren werde die Haftentlassung noch geprüft.

Haftentlassungen sind aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. „Infrage kommen nach Vorgabe des NRW-Justizministeriums nur Häftlinge, deren Haftstrafe maximal noch bis Ende Juli dauert, die wegen Ersatzfreiheitsstrafen einsitzen oder maximal noch 18 Monate verbüßen müssen“, erklärte Michael Overkamp. Beispielsweise sind das Insassen, die ihre Geldstrafe wegen wiederholtem Schwarzfahren nicht bezahlen konnten oder wollten und dafür als Ersatz ihr heimischen vier Wände gegen eine Zelle tauschten.

Die Haft wird allerdings nur unterbrochen - nach Ende der Coronakrise müssen die vorzeitig Entlassenen wieder ins Gefängnis zurück. Das könnte dazu führen, dass die Polizei mehr Arbeit bekommt, denn nicht jeder geht freiwillig hinter Gitter. „Viele Häftlinge mit Ersatzfreiheitsstrafe sind der Polizei bestens bekannt, auch ihr Umfeld“, erklärt der Sprecher dazu. Da sei meist keine aufwändige Fahndung notwendig, nicht selten kehrten diese Häftlinge auch freiwillig zurück.

Kapazität der JVA liegt bei maximal 555 Insassen

Die JVA Gelsenkirchen verfügt eine maximale Aufnahmekapazität 430 Männern und 125 Frauen. Aktuell sitzen 400 Männer und 105 Frauen ein. „Vor Corona hatten wir eine Auslastung von 100 bis 105 Prozent“, sagte Michael Overkamp. Mitunter seien Zellen doppelt belegt worden. Jetzt versuche man, so viele Quarantäne-Plätze zu schaffen wie möglich. Aktuell seien 20 bis 30 Haftplätze frei.

Bei Neuaufnahmen arbeiten Polizei und JVA eng zusammen, um Gesundheitsgefahren zu minimieren. „Generell wird der Gesundheitszustand abgefragt“, so Overkamp. Manche Häftlinge bräuchten bestimmte Medikamente oder haben Vorerkrankungen, die zu berücksichtigen seien. „Wegen Corona wird geschaut, ob Infektionshinweise vorliegen. Der medizinische Dienst erstellt eine entsprechende Anamnese.“