Gelsenkirchen. Die Corona-Pandemie schürt Ängste. Edit Holl von der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen erklärt, wie Betriebe und Beschäftige Hilfe bekommen.

Die Agentur für Arbeit erhält aktuell täglich etwa 200 Anrufe von Unternehmen und Betrieben, die Fragen zu Corona-Hilfen haben, parallel dazu rufen pro Tag gut 250 Arbeitnehmer an, die beispielsweise wissen wollen, was es mit dem Arbeitslosengeld auf sich hat. Edith Holl, Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen, fasst die wichtigsten Antworten zusammen.

Wie viele Unternehmen und Betriebe aus Gelsenkirchen haben bislang einen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt? Und wie viele Menschen zusätzlich zu denen, die aktuell Arbeitslosengeld oder Leistungen nach SGB II bekommen, sind betroffen?

Edith Holl: Nicht jede Anfrage von Arbeitgebern führt auch gleich zu einer Anzeige von Kurzarbeitergeld. Aufgrund der Dynamik haben wir im Moment keine gesicherten Zahlen zu den gestellten Anzeigen beziehungsweise Anträgen. Die Beratung und Unterstützung der Betriebe und der Menschen haben für uns maximale Priorität. Sie sollen sich keine Sorgen machen. Dazu haben wir auch unsere Servicenummern personell maximal aufgestockt und wir können so die Zahlungen an unsere Kundinnen und Kunden sicherstellen. Derzeit haben wir auch noch keine Daten, wie viele Menschen zusätzlich durch Corona finanzielle Leistungen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters erhalten. Wir rechnen mit deutlich mehr arbeitslosen Menschen. Wie hoch der Anstieg sein wird, kann ich derzeit seriös leider nicht sagen.

In welchen Branchen ist die Not am größten?

Mittlerweile in fast jeder Brache und das reicht vom Kleinstbetrieb bis zu großen Unternehmen. Die Gastronomie, die Hotellerie und der Nonfood-Einzelhandel sind besonders schwer von den Einschränkungen im öffentlichen Leben betroffen. Aber auch bei Dienstleistungsberufen, wie dem Friseurwesen oder bei Handwerkern, die nicht mehr zu den Kunden vorgelassen werden, ist das der Fall. Das macht sich wirtschaftlich sichtbar. Der fehlende Kundenkontakt spiegelt sich in den ausbleibenden Einnahmen wider. Derzeit werden beispielsweise auch dringend Erntehelfer für die Spargelernte gesucht. Wer in Kurzarbeit ist, kann ja dennoch andere Tätigkeiten ausüben. Hier werden die Anrechnungsbestimmungen gelockert. Es gibt schon viele Kooperationen von Arbeitgebern untereinander.

Wie kann ich Kurzarbeit beantragen?

Dem eigentlichen Antrag auf Kurzarbeitergeld geht die „Anzeige über Arbeitsausfall“ voraus. Das Formular hierfür können die Betriebe online unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf ausfüllen und versenden. Um das zu vereinfachen, können die Unternehmen die Anzeige per Mail auch an Gelsenkirchen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de schicken. Eine Registrierung für die Online-Anwendung und eServices der Bundesagentur für Arbeit ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich. Alles Weitere steht dann im Bewilligungsbescheid. Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich unter der Arbeitgeberhotline sehr gerne zur Verfügung.

Wer beantragt das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt. Eine Antragstellung muss regulär immer vor dem Eintritt des Ereignisses erfolgen. Hiervon sind wir nun aber für das Kurzarbeitergeld abgewichen: Die Unternehmen können bis Ende März eine Anzeige stellen, um rückwirkend zum 1. März Kurzarbeitergeld zu erhalten.

Wann bekomme ich einen neuen Beratungstermin beim Arbeitsvermittler?

Die Situation ist dynamisch. Wir bewerten die Lage jeden Tag neu. Neue Termine mit den Kunden werden nach der Krise vereinbart. Wir bleiben natürlich mit den Kundinnen und Kunden in Kontakt, im Augenblick nur nicht mehr persönlich, sondern telefonisch oder per Mail. Für alle Fälle gilt: Es gibt derzeit keine Nachteile für unsere Kunden, Rechtsfolgen oder Sanktionen sind ausgesetzt. Unser Ziel ist, dass jeder Kunde und jeder Arbeitgeber, der betroffen ist, sicher sein kann, dass er seine finanziellen Leistungen erhält und sich keine Sorgen macht!

Was ist mit meiner Teilnahme an einer Weiterbildung? Kann ich meine Prüfung noch ablegen? Oder wird die Weiterbildung verlängert?

Natürlich werden die Weiterbildungen nicht abgebrochen, sondern nur unterbrochen. Sollten Prüfungstermine ausfallen, werden diese - Stand heute - nachgeholt. Zu diesen Themen werden gerade bundesweite Lösungen gefunden. Einige Bildungsträger bieten E-Learning an. Hier laufen die Weiterbildungen uneingeschränkt weiter, so dass neue Weiterbildungen priorisiert bei diesen Anbietern begonnen werden können. Daneben gibt es Bildungsträger, die eine laufende Präsenz-Weiterbildung in E-Learning umwandeln.

Müssen Anträge für Unterstützung vor Ort gestellt werden oder reicht ein Online-Formular?

Die Kunden können sich online arbeitssuchend melden. Sie können online einen Antrag auf Arbeitslosengeld einreichen. Und sie können online das Kurzarbeitergeld beantragen.

Wer hat Anspruch auf Unterstützung und in welcher Höhe?

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Menschen, die arbeitslos geworden sind und davor mindestens ein Jahr einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind. Menschen, die zum Beispiel als Solo-Selbstständige tätig waren und nicht freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, können das Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragen. Dazu wird es in Kürze auch eine Hotline geben.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes und des Kurzarbeitergeldes liegt bei 60 Prozent des Nettoeinkommens. Wenn man ein Kind hat, beträgt die Entgeltersatzleistung 67 Prozent des Nettoeinkommens.

Wie ist die Arbeitsagentur zu erreichen?

Für Arbeitnehmer: Über die Rufnummer 0209 164 222 von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und über die Rufnummer 0800 4 5555 00 ebenfalls von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18 Uhr. Und für Arbeitgeber: Über die Rufnummer 0800 4 5555 20 von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Dazu gibt es noch das neue Kompetenznetzwerk der Stadt Gelsenkirchen mit seiner Mail-Hotline an corona-hilfe@gelsenkirchen.de