Gelsenkirchen. Wer zum Monatsende in Gelsenkirchen umziehen will, muss wegen des Coronavirus einiges beachten, sonst droht Bußgeld. Was noch erlaubt ist.

Wegen des Coronavirus' sind gerade alle angehalten, ihre eigenen vier Wände so selten wie möglich zu verlassen. Auch soziale Kontakte sollen gemieden werden. Doch was ist, wenn ausgerechtnet jetzt ein Umzug ansteht? Dürfen Freunde dann beim Möbelschleppen helfen? Und darf der Spediteur überhaupt noch arbeiten? Der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Arndt Kempgens verrät, was in diesen Tagen erlaubt ist.

Grundsätzlich, so der Anwalt, dürfen Handwerker nach der Coronaschutzverordnung der NRW-Landesregierung weiter ihrer Arbeit nachgehen, wenn sie auf strikte Hygiene achten. "Professionelle Möbelpacker dürfen weiter arbeiten. Dabei sind Kontakte mit anderen Personen unvermeidbar, also nicht verboten." Wer für seinen Umzug einen Spediteur beauftragt hat, wird demnach auf dessen Dienste zählen können.

Kempgens rät: "Besser verschieben"

Schwieriger wird es laut Kempgens, wenn Freunde und Bekannte helfen wollten, Kisten und Kartons vom alten ins neue Heim zu tragen. Denn Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen sind in der Öffentlichkeit bis auf wenige Ausnahmen untersagt. "Auf der Straße dürfen maximal zwei Leute zusammenkommen und ein Sofa tragen. Wenn drei den Kühlschrank tragen, wird es eng", erklärt der Anwalt. Dann drohe ein Bußgeld von 200 Euro.

Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es jedoch: In privaten Räumen gilt das Kontaktverbot nicht. Theoretisch könnten also mehr als zwei Personen Möbel bis zur Haustür tragen. Ins Auto geladen werden dürften diese Kembupgens zufolge dann aber nur von maximal zwei Menschen. Der Rechtsanwalt rät deshalb allen, die zum Monatsende umziehen wollten: "Besser verschieben" und auf das Verständnis des neuen und alten Vermieters hoffen.

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