Gelsenkirchen. Petra Bednarek erhielt drohende Anrufe und eine Rechnung für Dienstleistungen, die sie nie in Anspruch nahm. Sie sollte 712,81 zahlen.

Überrascht war Petra Bednarek, als sie im Januar einen Anruf erhielt. Der Herr am Telefon fragte sie nach ihrer Zufriedenheit mit ihrem angeblichen, kostenlosen Internet-Eintrag, der nun mangels Kündigung kostenpflichtig geworden sei. „Ich habe sofort gesagt, dass ich keinen Vertrag abgeschlossen habe“, so die 61-Jährige, die den Friseursalon „Haarhexe“ in der Wilhelminenstraße führt.

Der Anrufer versuchte ihr im bestimmenden Ton klarzumachen, dass es besser wäre, wenn sie ihre vermeintlich verursachten schnellstmöglich bezahlen würde, denn ansonsten würde es noch teurer werden. 599 Euro plus Mehrwertsteuer (Gesamtbetrag 712,81 Euro) solle sie in den nächsten sieben Tagen zahlen. Petra Bednarek sagte dem Anrufer, dessen Stimme immer aggressiver wurde, dass sie nicht zahlen werde und legte auf.

Die Inhaberin wurde mehrmals in ihrem Friseursalon angerufen

Zehn Minuten später klingelte das Telefon erneut im Friseursalon. Die gleiche Nummer wie zuvor, aber eine andere, ebenfalls männliche Stimme am Telefon. Diese wiederholte die Worte des ersten Herrn mit grantiger Stimme. Weil sie langsam nervös wurde, sagte die Friseurin: „Senden Sie mir den Vertrag zu und ich gehe diesen mit meinem Anwalt durch.“

Sie erhielt ein paar Tage danach ein Schreiben. Bednarek, die dann doch verunsichert war, wunderte sich, dass die Rechnungsnummer und Kundennummer auf der angeblichen Rechnung identisch waren. Geschrieben stand dort: „Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihren Google-Auffindbarkeit-Vertrag erlauben wir uns wie folgt zu berechnen.“ Unterm Rechnungsbetrag folgten die Worte: „Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf das angegebene Konto. Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie von Google Deutschland Ihren Bestätigungscode, den Sie bitte an uns weiterleiten, damit die Aktivierung vollständig abgeschlossen werden kann. Mit freundlichen Grüßen, Deutscher Werbe-Verlag.“

Angegeben war als Zahlungsempfänger ein Konto bei der Stadtsparkasse Offenbach. Weil sie auf Nummer sicher gehen wollte, antwortet die 61-Jährige nach dem Erhalt der Rechnung mit einem Brief, aber zahlte nicht. In dem Brief schrieb sie, dass sie das Vorgehen für rechtswidrig halten würde. Der Brief kam zurück mit dem Hinweis des Briefträgers, dass es sich um eine Briefkastenfirma handle. Seitdem ist nichts mehr passiert. Trotzdem will Petra Bednarek auf den Fall aufmerksam machen, um andere Gewerbetreibende vor dieser Art von Telefonbetrug zu warnen.

Das Phänomen „Betrügerische Rechnungsstellung“ ist der Polizei bekannt

Laut der Pressestelle der Polizei Gelsenkirchen sei das Phänomen „Gezielt an Gewerbetreibende gerichtete betrügerische Rechnungsstellung“ nicht neu. Bei ähnlichen Fällen in der Vergangenheit wurden für Einträge in Register (beispielsweise im Handelsregister) erhöhte Gebühren in Rechnung gestellt. Diese Einträge wurden von den Opfern oder Geschädigten aber nie beauftragt. „Die inkriminierten Rechnungen wurden sowohl elektronisch – per Mail – als auch per Post versandt und machten, aufgrund übernommener Layouts von Originalgebührenbescheiden, den Anschein, von einer berechtigten öffentlichen Stelle zu sein“, so ein Polizeisprecher. Grundsätzlich raten Polizei und Verbraucherzentrale bei solchen Fällen den Betroffenen zur zeitnahen Anzeigenerstattung.

Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt auf ihrer Webseite Tipps, wie sich „Fake-Rechnungen“ erkennen lassen: Wenn der angezeigte Absender und der vermeintliche Absender im E-Mail-Text nicht übereinstimmen, ist meist etwas faul.

Bei Betrugsversuchen werden gerne existierende Firmen genannt, bei denen aber zum Beispiel die angegebene Adresse nicht stimmt. Das sollte ebenfalls überprüft werden. Lässt sich erkennen, dass es sich um eine „Fake-Rechnung“ handelt, sollte man nicht antworten. Weitere Informationen auf: www.verbraucherzentrale.nrw