Gelsenkirchen. Die Büchereien in Gelsenkirchen sind wegen der Corona-Krise geschlossen. Welche Folgen das auf Ausgeliehenes, Fristen und Vorbestellungen hat.
Die Bibliotheken in Gelsenkirchen sind wegen der Corona-Krise geschlossen. Welche Folgen das auf bereits ausgeliehene Medien hat, welche auf Vorbestellungen und was passiert, wenn man bereits über die Rückgabefrist hinaus ist - fallen da womöglich noch mehr Versäumnisgelder an? Die Antworten.
Leihfristen verlängert, bis Rückgabe wieder möglich ist
Die häufigsten Fragen und Antworten zu Ausleihe, Rückgabe Fristen und Gebühren haben wir zusammengefasst. Da steht an erster Stelle die Verfahrensweise hinsichtlich bereits ausgeliehener Medien. Die Leihfristen der ausgeliehenen Medien werden nach Angaben der Stadt verlängert, bis eine Rückgabe wieder möglich ist. Außerdem können die Medien (außer Brettspiele und Fernleihmedien) an der Außenrückgabe am Bildungszentrum, Ebertstraße 19, abgegeben werden.
Aber: Leihfristen, die bereits vor der Schließungszeit abgelaufen waren, werden von der automatischen Verlängerung nicht erfasst. Kunden sollen sich in diesem Fall unter der Rufnummer 0209 169 2844 oder per E-Mail an stadtbibliothek@gelsenkirchen.de melden.
Keine zusätzlichen Versäumnisentgelte nach abgelaufener Frist
Oft gefragt wird auch nach Versäumnisgeldern. Dieser Punkt wird so geregelt: In der Schließungszeit fallen keine neuen Versäumnisentgelte an. Sind bereits davor welche angefallen, müssen diese erst bezahlt werden, wenn die Stadtbibliothek wieder geöffnet hat.
Vorbestellungen bleiben zudem erhalten. Vorbestellte Medien liegen ab der Wiederöffnung für zwei Wochen zur Abholung bereit. Allerdings ist es während der Schließungszeit nicht möglich, Bücher, CDs, DVDs und Ähnliches vorzubestellen. Und: Fernleih-Bestellungen werden für die Schließungszeit gestoppt.
Ausweisverlängerung für Bibliotheken telefonisch oder per Mail
Wessen Bibliotheksausweis abläuft, der wendet sich am besten bei der Stadtbibliothek unter der Rufnummer 0209 169 2844 oder per E-Mail unter der oben genannten Kontaktadresse.
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