Gelsenkirchen-Ückendorf. Geld für gute Ideen, die Menschen zusammenbringen. Das ist die Idee hinter dem Gelsenkirchener Quartiersfond. Wie die Gelder fließen.

Gute Ideen, die Menschen zusammenbringen, sollen finanziell gefördert und in die Realität umgesetzt werden. Das ist Ziel des Quartiersfonds Bochumer Straße. Doch die Antragsfrist läuft bald ab. Was man wissen muss, um einen Zuschuss zu erhalten.

Frist läuft am 14. April ab, maximal 2500 Euro Förderung pro Antrag

Antragsberechtigt sind Bürger, die im Quartier Bochumer Straße wohnen, sowie Vereine und Institutionen, die dort aktiv sind. Durch den Quartiersfonds werden beispielsweise Veranstaltungen und Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes gefördert. Die Fördersumme beträgt bis zu 2500 Euro pro Antrag. Nächste Einreichungsfrist für neue Projektanträge ist der 14. April 2020.

Gebietsbeirat stimmt über die Vergabe von Geldern ab

Die eingegangenen Anträge werden in der Folge im Stadtteilbüro Bochumer Straße auf Förderfähigkeit geprüft. Über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet im nächsten Schritt der Gebietsbeirat Bochumer Straße in seiner Sitzung am 12. Mai 2020. Ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung erteilt das Stadtteilbüro Bochumer Straße unter der Rufnummer 0209 319 0811 oder per E-Mail unter bochumerstrasse@gelsenkirchen.de.

Der Gebietsbeirat Bochumer Straße setzt sich aus jeweils achtzehn stimmberechtigten und stellvertretenden Mitgliedern aus dem Quartier und der Politik zusammen. Die Mitglieder werden öffentlich gewählt und sind für jeweils zwei Jahre tätig. Der Gebietsbeirat ist das Bindeglied zwischen der Stadt Gelsenkirchen und den im Quartier Bochumer Straße lebenden beziehungsweise arbeitenden Bewohnern, Akteuren, Vereinen und Verbänden. Mehr Info auf: www.stadterneuerung-gelsenkirchen.de