Horst. Verwaltungsgericht hat MLPD die Aufstellung einer Lenin-Statue in Gelsenkirchen erlaubt. Hiesige CDU fordert „parteiübergreifenden Widerstand“.
Nachdem das Verwaltungsgericht am Donnerstag die städtische Baustopp-Verordnung für eine Lenin-Statue in Horst gekippt hatte (wir berichteten), gab es viele Reaktionen. Eine erreichte die WAZ von Wolfgang Heinberg. Der Fraktionsvorsitzende der CDU Gelsenkirchen rief in seinem Schreiben zum „parteiübergreifenden Widerstand der Demokraten“ gegen das Vorhaben der MLPD auf.
CDU: Verwaltungsgericht hat unter formalen Gesichtspunkten geurteilt
In seiner Stellungnahme schrieb Heinberg: „Die vom Verfassungsschutz beobachtete, linksextreme stalinistische Politsekte MLPD will vor ihrer Horster Parteizentrale ausgerechnet dem Diktator Lenin ein Denkmal setzen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat unter formalen Gesichtspunkten geurteilt und die Sicht des Gerichts ist nicht nur zu respektieren, sondern muss und kann formal und juristisch jetzt von Seiten der Stadt bewertet werden.“ Zudem bestehe für die Stadt ja weiterhin die Möglichkeit, weitere juristische Prüfungen zu veranlassen.
„Für mich ist aber die politische Wertung des Ansinnens der MLPD viel entscheidender. Lenin war der erste in einer Reihe von Diktatoren, die ihre blutige Spur durch das 20. Jahrhundert gezogen haben“, so Heinberg weiter. Lenin habe dem Mörder Stalin den Weg bereitet. Er sein kein Demokrat gewesen, sondern habe sich gegen ein demokratisch gewähltes Parlament an die Macht geputscht. „Diesem Menschen gebührt kein Denkmal – nicht nur nicht in Horst, sondern nirgendwo.“ Wer einen Menschen wie Lenin auf einen Sockel stelle, der mache sich damit seine Methoden, Sichtweisen und Anliegen zu eigen. „Das ist beschämend, unfassbar und muss politisch bekämpft werden“, so Heinberg.
Stadt Gelsenkirchen betont, in der Sache keinen Fehler begangen zu haben
Stadtsprecher Martin Schulmann widersprach in einer Stellungnahme einem WAZ-Kommentar, in dem der Stadtverwaltung vorgeworfen worden war, wichtige Fristen bei der Bearbeitung des Aufstellungsantrages versäumt zu haben. „Die von der MLPD verlautbarte Frist von acht Wochen nach Anzeige der Arbeiten zur Aufstellung der Statue existiert schlicht nicht. Damit ist der Autor, offenbar ohne die Sachlage juristisch zu prüfen, der Behauptung der MLPD leichtgläubig gefolgt“, sagte Schulmann.
In der Sache habe die städtische Bauordnung laut Schulmann festgestellt, dass „aus dem Baurecht heraus das Aufstellen einer Statue an der angezeigten Stelle auf privatem Grund grundsätzlich genehmigungsfrei ist“. Die im Nachgang eingeschaltete Untere Denkmalbehörde habe abseits des Baurechts auf der Grundlage des Denkmalrechts jedoch Einwände gegen die Aufstellung erhoben und dies ausführlich begründet.
„In der Sache hat die Stadtverwaltung keinen Fehler begangen, sie hat keine Frist versäumt und sachgerecht die Denkmalbehörde eingeschaltet, um möglichen Schaden von dem anliegenden Gebäude als Denkmal abzuwenden“, betonte Schulmann. Er hatte bereits am vergangenen Donnerstag erklärt, dass die Stadt nun wohl Beschwerde gegen diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen wird.