Gelsenkirchen. Viele Bürger beginnen zurzeit ihre Steuererklärung 2019. Das Finanzamt Gelsenkirchen gibt Tipps, was zu beachten ist und welche Fristen gelten.
Zu Beginn des Jahres versenden die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen für das abgelaufene Jahr an die Arbeitnehmer. Laut hiesigem Finanzamt eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Steuererstattung führt. „Den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld“, sagt Mandy Stutte, Leiterin des Finanzamts Gelsenkirchen, und rät allen, kein Geld zu verschenken.
Auch für das Jahr 2019 können sich die Bürger, die eine Steuererklärung abgeben müssen, erneut mehr Zeit für die Erstellung lassen. Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2019 endet am 31. Juli. Sofern ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Erstellung der Erklärung mitwirkt, müssen die Steuererklärungen sogar erst bis zum 28. Februar 2021 dem Finanzamt vorliegen. Da dieser Tag auf einen Sonntag fällt, bleibt für die Abgabe der Steuererklärung bis zum 1. März 2021 Zeit.
Finanzamt Gelsenkirchen: Belege müssen nicht mehr eingereicht werden
Zudem müssen seit einiger Zeit grundsätzlich keine Belege mehr eingereicht werden. Die Belege sind aufzubewahren und nur noch auf konkrete Nachfrage des Finanzamts vorzulegen. Dazu sind die Belege mindestens bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens aufzubewahren.
Die Finanzverwaltung bietet mit „Elster – Ihr Online-Finanzamt“ die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen und an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür kann das kostenlose online-Angebot der Steuerverwaltung unter www.elster.de oder ein entsprechendes Steuerprogramm von Drittanbietern genutzt werden.
Weitere Informationen rund um das Thema Steuern stehen ihnen unter www.finanzverwaltung.nrw.de zur Verfügung.
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