Die Abschiebung des Flüchtlings Basir S. nach Dänemark durch Mitarbeiter der Ausländerbehörde Gelsenkirchen schlägt hohe Wellen. Ein Kommentar.

Sie kamen am frühen Morgen um 5 Uhr und überraschten Basir S. im Schlaf. Mitarbeiter der Ausländerbehörde Gelsenkirchen holten den afghanischen Flüchtling aus einem Dachgeschoss-Zimmer, brachten ihn von dort zum Frankfurter Flughafen. Nun sitzt der junge Mann (25) in einem abgeschotteten Abschiebelager in Dänemark, das für ihn das EU-Erstaufnahmeland war und deshalb für das gesamte Asylverfahren zuständig ist. Von dort droht ihm die Rückführung in sein Heimatland. Das könnte tödliche Folgen haben. Eine Familie ist entzweit – und völlig verzweifelt.

Basir S. hatte zuvor um Kirchenasyl gebeten. Und zwar bei der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Am Spinnweg in Buer. Er lebte dort im Gemeindebüro, also auf kirchlichem Grund und Boden, betont die dortige Pastorin Christine Schultze. Genau deshalb handele es sich hier um einen Bruch des Kirchenasyls. Das empöre nicht nur die gesamte Gemeinde, sondern schlug landesweit Wellen.

Verabredung mit der Landesregierung: Kirchenasyle respektieren

Das Ökumenische Netzwerk „Asyl in der Kirche“ erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass seit 1995 eine Verabredung mit der NRW-Landesregierung gelte, dass Kirchenasyle zu respektieren seien und nicht behördlicherseits gebrochen werden sollen. Zudem stelle die nun erfolgte Familientrennung – Basirs Eltern und jüngerer Bruder dürfen vorerst in Gelsenkirchen bleiben – einen Tabubruch dar.

Die Stadt bestreitet, dass die Wohnung ein Kirchenraum ist. Und sie pocht darauf, rechtens gehandelt zu haben. Das stimmt auch. Wer streng auf die Buchstaben des Gesetzes blickt, der muss der hiesigen Ausländerbehörde bescheinigen, hier die Entscheidung eines Gerichts rechtmäßig umgesetzt zu haben. Was sich die Stadt aber vorhalten lassen muss: dass sie einen Menschen möglicherweise in den Tod geschickt und aus ethisch-moralischer Sicht völlig versagt hat.