Gelsenkirchen-Buer. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Gelsenkirchen kämpft um die Rückholung des abgelehnten und nach Dänemark überstellten Asylbewerbers Basir S..
Auf dem Boden direkt neben dem Bett liegen noch die Lernunterlagen, mit denen Basir S. (25) die deutsche Sprache gebüffelt hat. Diese musste der 25-jährige Afghane aber ebenso zurücklassen wie die meisten seiner anderen Habseligkeiten, als er am vergangenen Montag von Mitarbeitern der Ausländerbehörde abgeholt und nach Dänemark überstellt wurde (wir berichteten). Zahlreiche Mitglieder der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde mit Sitz Am Spinnweg in Buer kämpfen seit diesem Tag wie die Löwen um eine Rückholung des abgelehnten Asylbewerbers.
In die Wut der Menschen über das, was in ihrer Gemeinde geschehen ist, mischt sich große Angst um Basir. Aber auch die Sorge um die Eltern und den jüngeren Bruder Farid, die völlig verzweifelt in Gelsenkirchen ausharren. „Es geht hier um das Leben eines jungen Mannes. Ich würde mir wünschen, dass die Stadt die Menschenwürde höherstellt als juristische Regelungen“, sagt Christine Schultze. Die 60-Jährige ist Pastorin in der Bueraner Gemeinde und hat den Kampf um das Schicksal des jungen Flüchtlings mit ins Rollen gebracht. „Wir als Gemeinde stellen in diesem Fall die Menschlichkeit über die Buchstaben des Gesetzes.“ Und als Schultze das sagt, bricht ihre Stimme. Es ist zu sehen und zu spüren, wie sehr sie das alles emotional anfasst.
Für die Stadt ist das Gemeindebüro kein kirchlicher Raum
Kein Verständnis hat die Pastorin für die Sichtweise der Stadt, die in einer Mitteilung festgestellt hatte, das Kirchenasyl nicht gebrochen zu haben. Es habe sich, so die Stadt, um eine normale Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus gehandelt, in dem Basir S. untergebracht war. Auf dem Türklingelschild und dem Briefkasten hätte der Name des Mannes gestanden – und eben kein Hinweis auf ein angebliches Gemeindebüro.
Die WAZ schaute sich am Donnerstag die Räumlichkeiten vor Ort an. Besagtes Haus liegt im unmittelbaren Umfeld und in Sichtweite zur Kirche. Betritt man das Dachgeschoss-Appartement, fällt als Erstes an der Wand hängt ein großformatiges Plakat auf. Auf diesem prangt nicht nur das Gemeindelogo, sondern ist auch der 1. Korintherbrief des Paulus, Kapitel 12 und 13, aufgedruckt – das Hohelied der Liebe. Kerzen in einer Glasschale stehen auf einem Holztisch, direkt daneben olivgrüne Sessel und ein graues Sofa.
Formeller Fehler der Gemeinde bei der Meldung des Kirchenasyls
„Dies ist unser Gemeindebüro, in dem wir sonst Gespräche führen und gemeinsam beten“, so die Pastorin, die uns Einlass gewährt hat. Eine Kochnische und ein kleiner Toilettenraum gehören auch dazu. „Für Basir haben wir dann zusätzlich ein Bett und eine Kommode hineingestellt. Dies ist und bleibt aber ein kirchlicher Raum“, stellt Schultze im Widerspruch zur Stadt fest. Zuvor hatte Basir S. gemeinsam mit seiner Familie im Kirchenasyl in der Gemeinde gelebt, damals aber noch im so genannten Jugendraum, der sich direkt in der Kirche befindet.
Im Einklang mit geltendem Recht
„Die Überstellung von Basir S. nach Dänemark war eine bewusste Tat. Wir als Kommune haben die Entscheidung der Gerichte umgesetzt. Die Ausländerbehörde hat im Einklang mit dem geltenden Recht – unter anderem des Erlasses zum Thema Kirchenasyl in Dublin-Fällen – gehandelt“, sagte ein Stadtsprecher gestern.
In sozialen Netzwerken sollen Gemeindemitglieder behauptet haben, dass Basir S. gewaltsam aus dem Gemeindebüro geführt wurde. Beim Herausführen des Mannes aus den Räumlichkeiten „wurde keine Gewalt angewendet“, betont hingegen die Stadt.
Wo kann grundsätzlich ein Kirchenasyl stattfinden? Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ sagt dazu: „Die Gemeinde klärt die Unterbringungsmöglichkeit in der Kirche, im Pfarrhaus, im Gemeindezentrum oder in sonstigen zur Gemeinde gehörenden oder der Gemeinde gehörenden Räumlichkeiten. Die Gemeinde ist der Schutz. Sie bietet in ihren Räumlichkeiten einen Schutzort. Die staatliche Akzeptanz ist in der Regel auf die kirchlichen Gebäude und Grundstücke beschränkt.
Während seine Eltern und sein jüngerer Bruder inzwischen den Status der Duldung haben, ist die rechtliche Lage bei Basir anders. Er sollte erstmals am frühen Morgen des 22. Juli 2019 um 6.45 Uhr aus Gelsenkirchen nach Dänemark überstellt werden. Das hatte die Stadt schriftlich angekündigt. Er war dann für die Mitarbeiter der Ausländerbehörde aber nicht auffindbar. Um 12.20 Uhr am selben Tag, also fünfeinhalb Stunden später, verständigte die Gemeinde dann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass der Afghane bei ihnen um Kirchenasyl gebeten habe. In dieser kurzen Zeit galt er als flüchtig. „Genau das wirkte sich dann nachteilig aus“, so die Pastorin. „Diesen formalen Fehler haben aber wir als Gemeinde gemacht. Es ist eine Katastrophe für Basir und für uns, dass das nun solch drastische Folgen hat.“
Die Folgen sind für die ganze Familie S. fatal. „Meine Eltern essen und trinken nichts mehr, seit sie Basir weggebracht haben“, schildert Bruder Farid. „Sie weinen nur noch.“