Gelsenkirchen. Verdacht auf Totschlag: Das ist die Basis für Ermittlungen nach den tödlichen Schüssen in Gelsenkirchen. Die Staatsanwaltschaft erklärt, warum.

Für ein großes Medienecho hat die Nachricht gesorgt, dass nach den tödlichen Schüssen auf einen mit einem Messer bewaffneten Gelsenkirchener (37) gegen einen Polizeikommissaranwärter (23) wegen des Verdachts des Totschlags ermittelt wird. Das hat den Anschein erweckt, als gebe es neue Anhaltspunkte für diesen Straftatvorwurf. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt dazu Stellung bezogen.

Ermittlungen wegen des Verdachts des Totschlags gehören zum Standard

„Ermittlungen wegen des Verdachts des Totschlags nach einem Schusswaffengebrauch durch einen Polizisten gehören zum Standard“, sagte Oberstaatsanwältin Anette Milk von der Essener Justizbehörde. Da gebe es keine Ausnahmeregel für Polizisten. Das bedeute allerdings nicht, dass es neue Anhaltspunkte für die Annahme eines Totschlags gebe.

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Bestätigt hat die Staatsanwaltschaft, dass die Ermittler der Frage nachgehen, ob die Schüsse am 5. Januar „durch Notwehr gedeckt waren“, wie es in einem Bericht des Innenministeriums heißt. Laut Milk müsse dazu beispielsweise noch in Erfahrung gebracht werden, welche Ausweichmöglichkeiten für die angegriffenen Polizisten bestanden haben. Zum Stand der Ermittlungen wollte die Staatsanwaltschaft sich nicht äußern. Offen blieb dadurch unter anderem, ob auch Warnschüsse abgegeben wurden oder Zeit blieb, den Messerangreifer mit anderen Mitteln – etwa Schlagstock oder Pfefferspray – außer Gefecht zu setzen.

Angreifer lief mit einem Ast und einem Messer auf Polizisten zu

Rechtlich, so die Oberstaatsanwältin weiter, sei der Schusswaffengebrauch eines Polizisten aus folgendem Grund gedeckt: „Bei einem erkennbaren Angriff muss man niemanden so nah an sich heranlassen, dass man riskiert, verletzt zu werden.“ Anette Milk verwies auf die besonders hohe Dynamik solcher Attacken und erinnerte zudem an die sogenannte Sieben-Meter-Regel, ein Distanzrichtwert für Sicherheitskräfte, dessen Unterschreiten das eigene Verletzungsrisiko erheblich ansteigen lässt.

Victor Ocansey, Sprecher des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, sowie Mathias Büscher, stellvertretender Kreisvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, erklärten, dass „wenige Meter bei einem Angriff in sehr kurzer Zeit, also im Sekunden- oder gegebenenfalls auch im Millisekundenbereich, überbrückt werden können.“ Milk nannte sogar Zahlen, „fünf bis sechs Meter“, die in solch kurzen Abständen überbrückbar seien. Auf dieser Grundlage, so Büscher, „hat man als Polizist auf kurzer Distanz keine andere Chance, als die Waffe zu ziehen und sein eigenes Leben zu retten.“

Fotos vom Tatort sollen Abstand zwischen Schütze und Messerangreifer belegen

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Dem Bericht des Ministeriums zufolge „dürfte der Abstand wenige Meter betragen haben“ zwischen Schütze und Messerangreifer. Fotos vom Tatort sollen das belegen. Der Kommissaranwärter habe vier Schüsse abgegeben. Der türkische Staatsbürger, der in Gelsenkirchen-Ückendorf lebte, starb noch vor Ort im Rettungswagen vor der Polizeiwache Süd an der Wildenbruchstraße.