Gelsenkirchen-Resser Mark. Die Bezirksregierung lehnt es ab, die Entsorgung von Raffineriemüll auf der Gelsenkirchener Deponie auszusetzen. Die Ablagerung sei sicher.
Auch wenn es Oberbürgermeister Frank Baranowski gefordert hat: Die Lieferungen eines Abfallgemischs mit Rückständen aus der Shell Rheinland-Raffinerie an die Zentraldeponie Emscherbruch werden nicht eingestellt, bis – so der OB – „alle Fragen geklärt“ sind. Dies teilte die Bezirksregierung Münster auf Anfrage dieser Zeitung mit. Damit wird in der Resser Mark weiterhin behandelter Industrie-Müll entsorgt, der als gefährlich eingestuft wird. Ursprungserzeuger Shell hatte das Material, das dem an der Wiedehopfstraße abgelagerten Müll beigemischt ist, jahrelang falsch als „Petrolkoks“ deklariert.
„Aus der Sicht der Bezirksregierung Münster gibt es im Zusammenhang mit der Ablagerung der behandelten Abfälle gar keine offenen Fragen“, begründete Sprecher Ulrich Tückmantel die Fortführung der Praxis. Es handele sich um einen rechtlich und fachlich „einwandfreien Entsorgungsvorgang, der den Vorgaben des Kreislauf-Wirtschaftsgesetzes entspricht.“ Insofern gebe es „keine Rechtsgrundlage, die einen Eingriff seitens der Bezirksregierung in die laufende Entsorgung rechtfertigen würde.“
Oberbürgermeister Baranowski fordert Aufklärung
Wie berichtet, hatte Baranowski von der Bezirksregierung und dem Deponiebetreiber Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) Aufklärung zur Menge des Materials, dem Zeitraum, genauen Ort und Zweck der Entsorgung erbeten, verbunden mit der Antwort auf die Frage „ob ein solches Vorgehen unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll und unschädlich ist“.
Zweifel daran wollen sowohl die AGR als auch Münster und das NRW-Umweltministerium gar nicht erst aufkommen lassen: Der Deponiebetreiber etwa betont erneut, „keinen als ,Petrolkoks’ bezeichneten Abfall angenommen“ zu haben und „kein Vertragsverhältnis“ mit der Shell Deutschland Oil GmbH in Wesseling bzw. der Raffinerie zu unterhalten. Tatsächlich war und ist es nach Angaben des Ministeriums nicht Shell selbst, die ab Juli 2018 Rückstände aus der Schweröl-Vergasung in der Resser Mark entsorgt, sondern ein von ihr beauftragter Entsorgungsfachbetrieb, der das Material in seiner Abfallbehandlungsanlage chemisch-physikalisch so bearbeitet, dass es – vermischt mit Rückständen aus weiteren Schlämmen und Stäuben – den Anforderungen an die Deponieklasse III für gefährliche Abfälle entspricht. „Dabei entsteht neuer Abfall“, so Münster.
AGR schließt „schädliche Umweltbelastungen“ aus
Dass dies „der sicherste und gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungsweg für diese Abfälle ist“, darauf weisen AGR, Bezirksregierung und Ministerium hin. Die Deponierung erfolge „stets genehmigungskonform“, schädliche Umweltbelastungen seien „auszuschließen“, so AGR-Sprecher Jürgen Fröhlich. „Die Rückstände werden (...) so aufbereitet, dass sie dauerhaft und sicher abgelagert werden können“, stellt Münster klar.
Die Zuordnung der behandelten Abfälle zur Deponieklasse III wurde und werde durch die Bezirksregierung kontrolliert. „Die Deponie-Bereiche der Deponieklasse III sind entsprechend ausgestattet und gesichert, auch dies wird ständig kontrolliert“, so Tückmantel. Genauere Angaben zur Menge des Industrie-Mülls können freilich bislang weder AGR noch die Behörden machen. Die von OB Baranowski unter Verweis auf Münster genannten 178.000 Tonnen Abfallgemisch „können wir aktuell nicht nachvollziehen, gehen diesen aber nach“, erklärte Ministeriums-Sprecherin Tanja Albrecht.
Unterdessen setzt die Stadt auf Aufklärung im Umweltausschuss, der am 28. Januar, 16 Uhr, im Rathaus Buer (öffentlich) tagt. „Wir warten die Sitzung ab und überlegen dann, ob uns die Informationen reichen“, so Stadtsprecher Martin Schulmann. Einflussmöglichkeiten gegen das bisherige Verfahren habe die Stadt allerdings nicht.