Gelsenkirchen. Es gibt Handlungsbedarf: Parken an E-Ladesäulen ist nur Kfz mit E-Kennzeichen gestattet. Das will die Stadt Gelsenkirchen stärker kontrollieren.

Noch ist die Zahl der E-Ladesäulen in Gelsenkirchen sehr übersichtlich. Gerade einmal ein Dutzend sind es beispielsweise im öffentlichen Raum. Dennoch gibt es Regelungs- und Handlungsbedarf: Parken an E-Ladesäulen ist nur Elektrofahrzeugen mit E-Kennzeichen gestattet. Darauf weist die Stadt Gelsenkirchen noch einmal ausdrücklich hin.

Maximal drei Stunden zum Aufladen

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Anders als bei vergleichbaren Beschilderungen (etwa Bewohnerparken) dürfen auch außerhalb der angegebenen Zeiten nur und ausschließlich Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen dort geparkt werden. Tagsüber (werktags) von 8 bis 18 Uhr dürfen E-Fahrzeuge maximal drei Stunden den Parkplatz zum Aufladen nutzen. Von 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens dürfen die Parkplätze zeitlich unbegrenzt von E-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen genutzt werden. Da die eingeführte Beschilderung für die Verkehrsteilnehmer noch relativ neu ist, leistet der Verkehrsüberwachungsdienst derzeit gezielt Aufklärungsarbeit, unter anderem mit Flyern, aber auch Verwarnungen. Sollte es in Zukunft zu „Fehlbelegungen auf Parkplätzen mit E-Ladesäule kommen“ will der Verkehrsüberwachungsdienst künftig Autos auch abschleppen lassen.