Gelsenkirchen-Bismarck. Drogen, zu viel Fracht an Bord, kein Führerschein, nicht angeschnallt: Gelsenkirchener Polizei ahndet bei Verkehrskontrollen zahlreiche Verstöße.
Bei Verkehrskontrollen in Bismarck sind Mittwoch laut Polizei zahlreiche Verkehrsteilnehmer unangenehm aufgefallen.
Zwischen 8 und 12 Uhr haben Polizeibeamte Mittwoch – einen Tag vor den groß angelegten Schwerpunkt-Überprüfungen – Kontrollen durchgeführt und Verstöße geahndet. Auf der Bickernstraße erwischten sie zwei Kraftfahrer, die einen Wagen fuhren, obwohl sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Da einer von ihnen keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste er vor Ort eine Sicherheitsleistung bezahlen. In beiden Fällen wurden Strafanzeigen gefertigt und die Weiterfahrt vor Ort untersagt.
Gegen einen Fahrer lag ein Haftbefehl vor
Gegen einen Pkw-Fahrer, der angehalten wurde, lag ein Haftbefehl vor. Die Freiheitsentziehung konnte er abwenden, da er den geforderten Geldbetrag vor Ort entrichten konnte. Aufenthaltsermittlungsersuchen der Staatsanwaltschaft lagen zudem gegen zwei Fahrzeuginsassen vor. Ein Gelsenkirchener fuhr laut Polizei, obwohl er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Die Beamten brachten ihn zur Wache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Auch gegen ihn erstatteten die Beamten eine Strafanzeige.
Ferner fielen den Beamten drei Fahrer auf, weil sie den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. Sie zahlten am Einsatzort ein Verwarnungsgeld von je 30 Euro.
Lkw-Fahrer missachten Ruhezeiten
Auf der Münsterstraße wurde zeitgleich der polizeiliche Fokus auf Lkw und Busse gerichtet. Auch hier musste diverse Verstöße geahndet werden: Sechs Lkw-Fahrer missachteten ihre vorgesehenen Lenk- und Ruhezeiten. Auf zwei Lkw war die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert. Ein Lkw war erkennbar überladen. Er wurde zu einer Waage begleitet. Das Ergebnis: 30 Prozent „Übergewicht“. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer erst erlaubt, nachdem er einen Teil seiner Fracht umgeladen hatte.