Es ging um fast 700 000 Euro: In dieser Höhe hat ein 53-jähriger Gelsenkirchener mit seinem Unternehmen im Zeitraum Mai 2003 bis Oktober 2006 Steuern hinterzogen.
Nun gab es die Quittung vor dem Essener Landgericht. Doch ein umfassendes Geständnis rettete den bislang unbescholtenen Geschäftsmann vor Schlimmerem. Die I. Strafkammer verurteilte ihn wegen Steuerhinterziehung in zehn Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe, außerdem muss er 150 000 Euro an die Staatskasse zahlen. Den entstandenen Schaden wird der Unternehmer ebenfalls wiedergutmachen.
Es ist ein alteingesessenes Gelsenkirchener Familienunternehmen, das der 53-Jährige von seinem Vater übernahm. Fünfzehn Mitarbeiter waren es damals. Heute ist der Angeklagte Chef von 150 Leuten. Das Unternehmern beschäftigt sich vor allem mit Geschäften rund ums Foto.
Es war 2004, eine Umsatzsteuersonderprüfung war angesagt. So kam der Steuerbetrug ans Licht. „Belege und Sachverhalte entsprachen sich nicht”, schildert als Zeugin vor Gericht eine 55-jährige Steuerfahnderin aus Bochum den Beginn der Ermittlungen. 2007 dann standen die Steuerfahnder vor der Tür des Unternehmens und die weiteren Dinge nahmen ihren Lauf.
„Ich steh dazu”, übernimmt der 53-Jährige die Verantwortung. Mit seinem Geständnis trägt er nicht nur wesentlich zur Prozessverkürzung bei, sondern erhellt auch Vorwürfe, die „sonst schwer nachzuweisen gewesen wären”, so Staatsanwalt Blomenkämper. Verteidiger Gregorius spricht von seinem Mandanten als ansonsten stets „tüchtigen und treuen Steuerzahler.” Die Kammer stellt dem Unternehmer eine günstige Prognose, glaubt seine Reue und ist sicher, so Richter Edgar Loch: „Er will einen Schlussstrich ziehen.” adB