Gelsenkirchen. Marler (56) muss sich vor Gericht verantworten. Er soll dazu aufgerufen haben, die Gelsenkirchener Stadtverordnete Monika Gärtner-Engel zu töten.

Wegen Beleidigung und Aufruf zur Tötung muss sich ein 56-jähriger Mann aus Marl am Montag, 5. August, vor dem Marler Schwurgericht verantworten. Er steht im Verdacht, Urheber der Beleidigungen gegen die Gelsenkirchener Stadtverordnete Monika Gärtner-Engel (AUF) zu sein. Ziel von Hass-Tiraden ist vornehmlich die Stadtverordnete gewesen, aber auch weitere Vertreter der Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) – Gabi Fechtner, Stefan Engel und Lisa Gärtner. Die öffentliche Verhandlung am Marler Amtsgericht beginnt am Montag um 9 Uhr.

Im Internet drohten „deutsche Patrioten“ über den Kanal Ultraviolets Eyes auf YouTube damit, sie „komplett auszurotten“, und dass es für sie „kein Mitleid, keine Gnade und keine Reue“ gäbe, bis „alle von euch tot sind“. Dieser Kanal wird der rechten Szene zugeordnet. Auf Hinweis und Protest von Monika Gärtner-Engel und der MLPD wurden die Hetzvideos und -kommentare von Youtube gelöscht. Strafanzeige wurde erstattet, Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten seither (AZ 700000-033-805-19/7).

Aufrufe über Twitter

In zehn Fällen soll Jörg R. öffentlich und durch das Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat aufgefordert haben, wie es in der Anklageschrift heißt. Unter anderem wird ihm vorgeworfen über Twitter diesen für jedermann einsehbaren Kommentar mit dem Aufruf zur Tötung von Monika Gärtner Engel veröffentlicht zu haben. Die WAZ gibt die Zitate in ihrer ursprünglichen Form wieder. Auf Twitter heißt es beispielsweise am 30. September 2017: „Ugly leftbitch Monika Gärtner-Engel MLPD Find her_KILL HER!“. Dem Kommentar beigefügt soll laut Anklageschrift ein verfremdetes Foto worden sein.

Einschüchtern lassen will sich Monika Gärtner-Engel von solchen Drohungen nicht. „Im Gegenteil, man muss da klare Kante zeigen“, sagte die Gelsenkirchener Politikerin. Und meint damit den Gang zum Gericht und an die Öffentlichkeit. Sie sagt aber auch: „Man muss wachsam und besonnen sein bei solchen Morddrohungen.“ Der letzte Satz dürfte mit dem Hinweis der Polizei zu tun haben, dass trotz laufender Schutzmaßnahmen Gärtner-Engel und ihre politischen Mitstreiter hinsichtlich der Bedrohung sensibilisiert sein sollen - sprich im Alltag Vorsicht walten lassen sollen.

Es begann im September 2017

Die erfassten Beleidigungen und Drohungen erstrecken sich über einen Zeitraum von 30. September 2017 bis zum 20. Februar 2019. Die noch harmlosesten aufgelisteten Bezeichnungen in der Anklageschrift für und gegen Gärtner-Engel sind „grölende Oma“, „alt und geistig behindert“ und „X FACH VORBESTRAFT. . . auch wegen VOLKSVERHETZUNG und Kontakten zur Terroristen-Orgas.“ Sie münden in dem Aufruf, dass man der „Polizei“ die Tötung der Zeugin, die „möglicherweise auch bewaffnet und Gewalttätig“ sei, gestatten solle. Weitere Beleidigungen gehen ins Sexistisch-Pornografische.

Ermittler stellten Computer und Router des Angeklagten sicher

Ihre politischen Mitstreiter und die MLPD soll der Angeklagte als „MASOCHISTISCHE LÄUSE PÄDOPHILER DORFDEPPEN“, als „Wanderhuren“ oder „LOBOTOMISIERTE PARASITÄRE DORFKINDER“ oder gar als „Linksfaschistische Schwanzlutscher“ tituliert haben.

Die Ermittler haben bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten den Computer und Router sichergestellt. Der Marler wurde bereits in einem früheren Verfahren zu 4000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Dem voraus ging ebenfalls eine Bedrohung von Monika Gärtner Engel. Für Beleidigung, Volksverhetzung und Aufruf zu einer Straftat sieht der Gesetzgeber ein Strafmaß bis zu zwei Jahren respektive drei Monate bis zu fünf Jahre oder eine Geldstrafe vor.