Gelsenkirchen. Auf frischer Tat ertappt wurde ein Ladendieb in Gelsenkirchen und ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet. Ergebnis: eine Freiheitsstrafe.

Zwei Angestellte eines Supermarktes am Kärntener Ring in Gelsenkirchen-Horst beobachteten am Montag einen Diebstahl und alarmierten um 13.20 Uhr die Polizei. Den Beamten schilderten sie, dass der 25-jährige Mann ohne festen Wohnsitz versucht hatte, zwei Schachteln Zigaretten zu stehlen, ohne sie zu bezahlen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn eine Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Essen vorlag. Zudem war der Verdächtige schon vorher durch ähnliche Delikte aufgefallen.

Beschleunigtes Verfahren angewendet

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Mann wegen des Verdachts der Flucht- und Wiederholungsgefahr vorläufig festgenommen und ins Gewahrsam gebracht. Gegen ihn wurde umgehend ein so genanntes besonders beschleunigtes Verfahren mit dem Ziel einer schnellen Verurteilung eingeleitet. Das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilte den Beschuldigten am Dienstag, also nur einen Tag nach der Tat, zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.