Gelsenkirchen. Zwei junge Männer lieferten sich in der Nacht zum Freitag mit Start an der Veltins-Arena ein illegales Autorennen. Die Polizei stellte beide.
In der Nacht zum Freitag gegen 1.20 Uhr nutzten zwei junge Männer die Kurt-Schumacher-Straße als Rennstrecke für ein illegales Autorennen zwischen Erle und Buer. Etwa ab Höhe der Veltins-Arena waren ein 23- und ein 24-Jähriger gestartet. Bis zum Nordring blockierten sie hierfür beide Fahrspuren. Sie bremsten ihre Wagen immer wieder ab, wodurch sie den nachfolgenden Verkehr ebenfalls ausbremsten, um dann mittels „fliegendem Start“ stark zu beschleunigen und mit überhöhter Geschwindigkeit weiter zu fahren. Zeugen hatten die Polizei informiert. Die eingesetzten Polizeibeamten stoppten die beiden Gelsenkirchener, kontrollierten sie und leiteten ein Strafverfahren ein.
Illegale Autorennen werden als Straftat gewertet
Den erneuten Vorfall nimmt die Polizei zum Anlass, erneut ausdrücklich daraufhinzuweisen, dass rücksichtsloses Rasen im Straßenverkehr kein Kavaliersdelikt ist und nicht geduldet wird. Wer sich und andere durch illegale Autorennen gefährdet, begeht eine Straftat. Denn das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb im Jahr 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene Paragraf 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen.
Bis zu zehn Jahre Haft drohen, wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden
Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Zusätzlich können die Autos nach Paragraf 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, und unter Umständen auch dann, wenn sie dem Fahrer gar nicht gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch die Führerscheine entzogen. Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Es gelte dabei die Null-Toleranz-Strategie, betont die Behörde. Menschen, die aus eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten gefährden, würden konsequent verfolgt.