Essen. Einbrüche gehen auf ihr Konto, auch ein Raubüberfall. Jetzt muss der Anführer der Gelsenkirchener Gang für fast sechs Jahre ins Gefängnis.

Den Anführer der Gelsenkirchener Gang traf die höchste Strafe. Nach neun Verhandlungstagen verurteilte die V. Essener Jugendstrafkammer den 25 Jahre alten Kevin K. zu fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis. Die drei anderen Angeklagten, 15 bis 20 Jahre alt, bekamen dagegen Bewährungsstrafen mit strengen Auflagen. Von März bis August 2018 hatten sie mit Einbrüchen und Gewaltdelikten Teile von Gelsenkirchen unsicher gemacht.

Anfang April hatte die Verhandlung in Essen begonnen. Dem Jüngsten waren damals die Tränen gekommen, als er die Vorwürfe der Anklage im Saal hörte. Da ging es um Einbrüche in Kioske, Vodafone-Shops oder bei Aldi. Besonders übel war der schwere Raub, als das Quartett den früheren Freund der 18 Jahre alten Angeklagten heimsuchte und ausraubte.

Drogen konsumiert, Alkohol getrunken

Haupttäter war Kevin K., der die deutlich jüngeren Mitangeklagten um sich gescharrt hatte. Gemeinsam hingen sie ihre Zeit ab, konsumierten Drogen, tranken Alkohol. Und nachts zog vor allem Kevin K. los, um einzubrechen.

Auch weil er schon erheblich vorbestraft ist und bereits im Gefängnis saß, bekam der 25-Jährige die höchste Strafe. Allerdings gewährte die Kammer ihm eine Chance und ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Erfolgreiche Therapie bringt Haftverkürzung

Zehn Monate muss er noch sitzen, dann darf er die zwei Jahre dauernde Therapie dort antreten. Bekämpft er seine Sucht erfolgreich, wird ihm etwa die Hälfte seiner Strafe auf Bewährung erlassen. Scheitert er in der Therapie, muss er die fünf Jahre und neun Monate komplett absitzen.

Differenziert reagierte die Kammer auf die Mitangeklagten, die nicht an allen Taten beteiligt waren. Sie alle bekommen einen Bewährungshelfer. Die 18-Jährige muss sich zudem in eine psychiatrische Klinik begeben. Der 20-Jährige muss 60 Sozialstunden leisten, außerdem an einem Konflikttraining und einer ambulanten Drogentherapie teilnehmen. Weit außerhalb von Gelsenkirchen und seinem Wohnort Dorsten muss sich der 15-Jährige einer stationären Drogentherapie unterziehen. Bis auf Kevin K. nahmen die Angeklagten das Urteil an.