Gelsenkirchen. . Ein Gelsenkirchener hat gegen den Entzug der Waffen-Besitzkarte geklagt. Das Gericht sieht keine Zuverlässigkeit. Verdacht: ein Reichsbürger.
Siegfried G. wird als Sportschütze weiter ohne Waffen auskommen müssen. Der 50-jährige Gelsenkirchener hatte vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil ihm die Waffenbesitzkarte entzogen worden war. Der Mann, der als Geburtsort Gelsenkirchen in Preußen angegeben hatte, war in Verdacht geraten, ein so genannter Reichsbürger zu sein. Das Gericht wies seine Klage ab.
Verdacht wächst nach Antragstellung
In Verdacht geraten, sich auf die gestrige Geschichte Deutschlands zu berufen, war der 50-Jährige, als er einen Antrag bei der Stadt auf Erteilung eines Staatsbürgerausweises stellte. Der Ausweis wurde ihm auch ausgehändigt. Zuvor hatte sich Siegfried G. im Internet über Ausfüllhilfen schlau gemacht. Der Antrag allein, stellte Richter Mats Philipp fest, sei unschädlich. Doch die Angaben, die der Kläger auf dem Antragsbogen gemacht habe, hätten ihn verdächtigt, die Ideologie von Reichsbürgern zu teilen. So hatte er als Geburtsland Preußen als ganzes Deutschland angegeben. Beim Geburtsort Gelsenkirchen fügte er beim Ausfüllen zum Staat Preußen zugehörig hinzu. Der existierte indes in seinem Geburtsjahr 1969 längst nicht mehr.
Gelsenkirchener beruft sich auf seine Vorfahren
Warum er sich auf einen Staat berief, der heute nicht mehr existiert, begründete Siegfried G. mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 1913 und seinem geschichtlichen Interesse. Eine schlüssige Erklärung auf die Frage des Richters, warum er die zusätzlichen Angaben über Preußen und Deutschland als Ganzes gemacht habe, lieferte der Kläger nicht. Er berief sich immer wieder auf die lange Geschichte Deutschlands, auf seine Vorfahren. Sowohl Großvater als auch Mutter seien auf dem damaligen Reichsgebiet geboren.
In einschlägigen Foren schlau gemacht
Der 50-Jährige hält die Vorwürfe, den Staat in der heutigen Form zu leugnen, für nicht gerechtfertigt. „Ich habe bewiesen, dass ich die Gesetze der Bundesrepublik akzeptiere, bin ein Freund von Steuerzahlen“, meinte er zum Richter. Mit der Aushändigung des Dokuments habe er die Sache für erledigt gehalten. Erst als ein Schreiben der Behörde bei ihm eingegangen sei, habe er sich in Foren schlau gemacht. Er wollte ausreichend Argumente gegen den Argwohn des Staates sammeln. Auch auf Seiten von Reichsbürgern sei er in die Materie eingedrungen. Seine Waffenbesitzkarte wie auch seine Waffen hatte er nach dem Widerruf der Erlaubnis zurückgegeben.
Polizei: Er wusste, was er tat
Wolf Joswig, Leiter des Sachgebietes Waffenrecht bei der Polizeibehörde, ist überzeugt, dass der Kläger beim Ausfüllen des Vordrucks genau wusste, was er tat. „Die Fragen waren einfach, da benötigte er keine Ausfüllhilfe.“ Es stecke Gesinnung dahinter, wenn jemand meine, er lebe immer noch in Preußen. Richter Mats Philipp wies in seiner Urteilsbegründung auch auf die strengen Vorschriften des Waffengesetzes hin, in dem eine absolute Zuverlässigkeit verlangt werde. Daran gebe es beim Kläger erhebliche Zweifel. Er sah ernsthafte Anhaltspunkte dafür, dass Siegfried G. Vorbehalte gegenüber der Existenz der Bundesrepublik und deren Gesetze habe.
>> Mitglied in gleich vier Schützenvereinen
Siegfried G. ist Mitglied in vier Schützenvereinen. Schützenbrüder verfolgten die Verhandlung im Gerichtssaal. Den Ausweis über die Staatsangehörigkeit werde er wohl nie gebrauchen, räumte er vor Gericht ein. Ob er nach der Klageabweisung einen Antrag auf Zulassung zur Berufung stellen werde, wisse er noch nicht, erklärte der 50-Jährige. „Bin ich jetzt Reichsbürger“, fragte er sich nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts.