Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen verschickt seit Montag die Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl am 26. Mai. Es gibt mehr barrierefreie Wahlräume.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl am 26. Mai werden seit Montag versandt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in diesem Jahr erstmalig in Briefform. Der Postdienstleister der Stadt Gelsenkirchen hat zugesichert, den Wahlbenachrichtigungsbrief bis zum 26. April zuzustellen. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten und Zweifel hinsichtlich seiner Wahlberechtigung hat, meldet sich beim Wahlamt unter 0209/169-4025.

Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief kann der Wahlraum aufgesucht werden. Auf Verlangen muss am Wahlsonntag ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorgezeigt werden. Einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Gelsenkirchen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Unionsbürger, wenn sie bei einer vorherigen Europawahl seit 1999 bereits einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben und sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – in Gelsenkirchen gemeldet sind.

Karte der Wahlräume in allen Stadtbezirken

Im Rahmen der Vorbereitungen zur Europawahl stellt die Stadt Gelsenkirchen wieder eine Karte der Wahlräume zur Verfügung, in der die Anschrift der Wahlräume und deren Barrierefreiheit geprüft werden kann. Die Karte ist auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen (www.gelsenkirchen.de/wahlen) zu finden. Dort können Wahlberechtigte auch nachsehen, wo sich ihr Wahlraum befindet. Dieser ist auch auf der Wahlbenachrichtigung verzeichnet. Im Zuge der Vorbereitungen zur Europawahl wurden Räume ausgetauscht, um die Zahl der barrierefreien Wahlräume zu erhöhen.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sein Wahlrecht auszuüben. Entweder man entscheidet sich für die Abgabe der Stimme am Wahlsonntag, 26. Mai, im Wahlraum oder sucht eine der beiden barrierefreien Wahlscheinstellen auf. Die Wahlscheinstellen öffnen ab dem 29. April und befinden sich in der Horster Str. 6 in Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstr. 11 in der Altstadt.

Ab 29. April werktags geöffnet, am 1. Mai geschlossen

Die Wahlscheinstellen sind vom 29. April bis zum 24. Mai wie folgt geöffnet: montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr. Am Freitag, 24. Mai, haben die Wahlscheinstellen letztmalig von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Am 1. Mai sind sie geschlossen.

Briefwahlunterlagen können nach Hause oder an eine andere Anschrift gesendet werden. Ein Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes oder auf der Internetseite der Stadt. Es wird gebeten, den Antrag früh zu stellen, da der Postversand Zeit in Anspruch nimmt.