Das Versilbern des Kunstwerks Himmelstreppe auf der Halde Rheinelbe ist vor allem schäbige Sachbeschädigung. Ein Kommentar von Elisabeth Höving.
Für die Optik eines Kunstwerkes ist nur ein einziger Mensch verantwortlich: der Künstler selbst! Eine vermeintliche Verschönerung durch andere ist absolut undiskutabel. Das ist und bleibt schlicht und ergreifend nur eines: eine hässliche Sachbeschädigung.
Ihnen gefällt der Picasso im Museum nicht? Die Farbe des Nachbarhauses stört Ihr ästhetisches Empfinden und das Auto des Kollegen könnten Sie sich farblich auch hübscher vorstellen? Ihr gutes Recht! Aber niemand darf hier Hand anlegen, um seine eigenen Geschmackskriterien zu erfüllen.
Vielleicht ging es den Tätern aber auch gar nicht darum. Vielleicht wollten sie einem nicht nur geliebten Werk zu neuem Glanz, zu Aufmerksamkeit verhelfen. Zumal sie, ähnlich wie die Goldfinger in Bochum, eine wertige Farbe wählten. Aber auch mit der Intention bleibt ihr Tun Unrecht und Vandalismus. Das Silber muss wieder weg, auch um Nachahmer zu stoppen.