Gelsenkirchen-Erle. Papiere werden nicht mehr im Bürgerbüro abgegeben. Dies dient der Gleichbehandlung von persönlich, per Post und online abgegebenen Erklärungen.
Wer seine Steuererklärung in den nächsten Tagen abgeben will, muss in Gelsenkirchen nach einer Statistik des Dienstleisters „Lohnsteuer Kompakt“ mit einer möglichen Bearbeitungszeit von etwa zwei Monaten rechnen, ehe der Bescheid erteilt wird. Damit liegt das Amt im unteren Mittelfeld der Ruhrgebietsämter. Unabhängig davon, ob sich die Bearbeitungszeit weiter verkürzen lässt, steht für Gelsenkirchen aber fest: Es wird im Foyer des neuen Gebäudes in Erle ruhiger zugehen.
Bisher zogen Besucher eine Nummer und warteten
Auf Wartezeiten müssen sich Kunden nicht mehr einstellen. Steuerzahler geben ab diesem Jahr ihre Erklärungen und Unterlagen direkt an der Infotheke ab oder leiten sie per Post oder Einwurf in den Briefkasten ans Finanzamt. Bisher zogen Besucher eine Nummer und warteten, bis sie an der Reihe waren und dem Sachbearbeiter die Erklärung abgeben konnten. So manche offene Frage wurde beim Gespräch in einem der Kundenzimmer geklärt. Das ist jetzt nicht mehr vorgesehen.
Es sind immer weniger Rückfragen nötig
Intern wird unter Mitarbeitern offen darüber gesprochen, dass eine häufige Kundenfrequenz im Hause nicht mehr gewollt war. Vorsteher Franz Schulze begründet den Wegfall der persönlichen Abgabe mit der Chancengleichheit für alle Steuerzahler: „Dies soll einer Gleichbehandlung von persönlich, per Post und online abgegebenen Steuererklärungen dienen.“ Die Reihenfolge der Bearbeitung, so Schulze, werde sich nach dem Eingang der Erklärung richten, unabhängig davon, bei wem sie abgegeben oder auf welchem Weg sie geschickt worden sei. „Die Dauer der Bearbeitung“, sagt der Vorsteher, „hängt im Einzelfall davon ab, ob Rückfragen erforderlich sind oder Belege beigebracht werden müssen.“ Bei komplexen Steuerfällen könne sich die Bearbeitungszeit verlängern. Der Behördenchef geht davon aus, dass zahlreiche Steuerzahler ihre Bescheide schnell erhalten werden. Er weist auf die Vorteile der elektronischen Abgabe über das Programm „Elster“. Die Eingaben in das Programm würden bereits vor der Übermittlung auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, die Anzahl an Rückfragen könnte sich verringern.
Vorteile der elektronischen Abgabe per „Elster“
Die Service- und Informationsstelle im Haus bleibt weiter Ansprechpartner für Anträge auf Lohnsteuerermäßigung oder Bescheinigungen über Nichtveranlagungen. Nicht mehr ganz so dick dürfte das Paket der Unterlagen sein, die Steuerzahler zusätzlich mit der Erklärung einreichen werden. Mitunter mühsam gesammelte Belege aus 2017 oder 2018 müssen sie nicht mehr als Anlage mitschicken. Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 reicht es aus, die Belege zu verwahren, damit das Finanzamt sie bei späteren Rückfragen anfordern kann. So ganz unterbinden wolle das Amt den direkten Draht zum Steuerzahler dennoch nicht, sagt Schulze. In Einzelfällen, versichert er, sei ein individueller Kontakt zum Sachbearbeiter nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Und was sagt der Personalrat? Ein Mitglied wollte keine Stellungnahme dazu abgeben, wie die Personalvertretung die Veränderung im Haus beurteilt. Die Vertreterin brach das Gespräch ab und verwies an die Pressestelle.
>>> Von der Infotheke bis zur Internetadresse
Die Service- und Informationsstelle des Finanzamtes hat Mo, Mi und Fr von 7-12 Uhr und Do von 7-17 Uhr geöffnet.
Vordrucke erhalten Steuerzahler an der Infotheke. Sie können auch per Download auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums ausgedruckt werden: www.bundesfinanzministerium.de. Eine elektronische Abgabe der Erklärung ist unter www.elster.de möglich.