Gelsenkirchen. . Ein 53-jähriger Pole ist in Gelsenkirchen nach einem Ladendiebstahl verhaftet und in einem beschleunigten Verfahren bereits verurteilt worden.
Am Montag nahmen Polizeibeamte einen 53-jährigen Polen vorläufig fest. Der Beschuldigte wurde gegen 20 Uhr dabei beobachtet, wie er in einem Supermarkt im Mühlenfeld im Gelsenkirchener Stadtteil Bulmke-Hüllen Waren stehlen wollte.
Da er kein Deutsch sprach und sich nicht ausweisen konnte, nahmen ihn die Polizisten mit zur Wache, um seine Identität festzustellen. Dabei stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Essen ausgeschrieben war.
Urteil im beschleunigten Verfahren: acht Monate auf Bewährung
Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten in seiner Hose ein Taschenmesser. Gegen die Maßnahmen auf der Wache leistete der alkoholisierte Mann massiven körperlichen Widerstand. Da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt und die Gefahr bestand, dass er sich den anhängigen Strafverfahren durch Flucht entzieht, nahmen ihn die Beamten vorläufig fest und brachten ihn ins Gewahrsam.
Die Staatsanwaltschaft Essen leitete ein sogenanntes „beschleunigtes Verfahren“ ein. Das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilte ihn bereits am Dienstag zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Diebstahls mit Waffen und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.