Gelsenkirchen. . Auch auf den Weihnachtsmärkten in Gelsenkirchen treiben wieder „Langfinger“ ihr Unwesen. Die Bundespolizei gibt sechs nützliche Verhaltenstipps.

Mit den Weihnachtsmärkten beginnt auch für Taschendiebe eine lukrative Jahreszeit. Nicht nur im Bereich der Märkte treiben sie ihr Unwesen. Schon während der An- und Abreise der Besucher sind zahlreiche Diebe präsent und warten auf ihre Chance, Beute zu machen. Dabei fühlen sich die „Langfinger“ im Gedränge der Ein-und Ausstiege von Zügen pudelwohl.

163 Festnahmen in den vergangenen zwölf Monaten

Die Bundespolizei stellte in der Vergangenheit immer wieder fest, dass Taschendiebe von Weihnachtsmarkt zu Weihnachtsmarkt und von Bahnhof zu Bahnhof reisen. In Zügen richtet sich der Fokus von Dieben immer wieder auf übernächtigte und alkoholisierte Reisende, die oftmals gar nichts mitbekommen und erst zu Hause den Diebstahl von Smartphone und Geldbörse feststellen.

Vier Millionen Euro Schaden in den letzten zwei Jahren

Die Bundespolizei reagiert auf die reisenden Taschendiebe mit einer speziell ausgebildeten Einheit, die nicht vor Stadtgrenzen haltmacht und in Zügen durch das Ruhrgebiet reist – immer auf der Suche nach Tatverdächtigen. Dabei gelang es den Fahndern der Bundespolizei, regelmäßig, Diebe festzunehmen. In den letzten zwölf Monaten konnten so 163 Täter festgenommen werden. Alleine im Zuständigkeitsbereich der NRW-Bundespolizei ist in den vergangenen zwei Jahren durch Taschendiebstähle in Zügen und Bahnhöfen ein Gesamtschaden in Höhe von vier Millionen Euro entstand.

Sechs nützliche Verhaltenstipps der Bundespolizei

Damit Sie nicht Opfer von „Langfingern“ werden, gibt die Bundespolizei folgende Verhaltenstipps, um sich wirksam zu schützen:

• Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
• Tragen Sie Geld, Zahlungskarten, Papiere und andere Wertgegenstände immer in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen der Kleidung, möglichst dicht am Körper.
• Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen immer mit der Verschlussseite zum Körper.
• Achten Sie gerade in einem Gedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen. Werden Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder „in die Zange“ genommen werden.
• Wenn es doch zum Diebstahl gekommen ist und Ihnen Ihre Zahlungskarte entwendet wurde, lassen Sie diese sofort mit dem Sperrnotruf 116 116 sperren. (Wenn sich Ihre Bank diesem Notruf nicht angeschlossen hat, wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut.)
• Damit Ihre Debit Karte (z.B. Giro Card, früher EC-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren gesperrt werden kann, für das Sie lediglich eine Unterschrift brauchen, müssen Sie den Verlust bei der Polizei melden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.

Weitere nützliche Informationen: www.bundespolizei.de oder www.polizei-beratung.de