Gelsenkirchen. . Von 36.000 erwerbsfähigen Leistungsbeziehern wurden in Gelsenkirchen 2018 rund 900 mit Sanktionen belegt. Ist das System gerecht? Ein Kommentar.
Die SPD, die Bündnisgrünen und die Partei Die Linke haben zuletzt öfter gefordert, die Sanktionen im Hartz-IV-System abzuschaffen. Zur Erinnerung: Das Gesetz schreibt vor, dass Leistungsempfänger kooperieren müssen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Wer das nicht tut, kann empfindlich bestraft werden. Abzüge von zehn bis 30 Prozent beim Arbeitslosengeld II sind möglich.
Als Pflichtverletzungen gilt zum Beispiel die Weigerung, eine Arbeit aufzunehmen oder an einer Qualifizierungs- respektive Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. In Gelsenkirchen trafen 900 Leistungsbezieher Sanktionen.
Reformbedarf ist offensichtlich
Natürlich kann man darüber diskutieren, was gerecht ist und was nicht. Wenn überhaupt, so ist etwa schwer nachvollziehbar, dass ein Bürger, der 30 Jahre lang brav für seinen Lebensunterhalt durch seiner Hände Arbeit selbst aufgekommen ist, genauso behandelt wird, wie ein Heranwachsender, der – salopp gesagt – dafür noch keinen Handschlag getan hat. Das ist der sozialpolitische Skandal des Hartz IV-Systems, das Arbeitslose überaus rasant und sehr tief abstürzen lässt. Da gibt es sicher einigen Reformbedarf.
Prinzipiell aber sind Sanktionen richtig. Ihr Ansatz ist das Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, erhält die solidarische Hilfe der Gesellschaft. Die einzige Gegenleistung, die der Hartz IV-Empfänger schuldet, ist das aufrichtige Bemühen, künftig ohne diese Unterstützung auszukommen. Das dürften die meisten Bürger als gerecht empfinden. Wer die Sanktionen allerdings abschafft, zwingt den Steuerzahler dazu, auch diejenigen zu finanzieren, die ihren Lebensunterhalt – aus welchen Gründen auch immer – nicht selbst bestreiten wollen. Und das ist ungerecht.