Gelsenkirchen. . Wer bei öffentlichen Veranstaltungen Hits singt oder abspielt, die jüngeren Datums sind, muss in vielen Fällen dafür Lizenzgebühren zahlen. Beispiele aus Gelsenkirchen.

„Ich geh’ mit meiner Laterne. . .“ – in diesen Tagen ziehen hunderte kleiner Gelsenkirchener wieder mit ihren bunten, selbstgebastelten Laternen durch die Straßen dieser Stadt. So wie rund um die St. Augustinus-Gemeinde in der Altstadt am Sonntag – wo man sich mit den Klassikern unter den St. Martins-Liedern auf der sicheren Seite wähnte. Denn auch für Laternenumzüge der Allerkleinsten gilt: Sie müssen sich an die GEMA-Regeln halten.

GEMA hat ein Ohr für Rechtsverstöße

Nele (4) aus Gelsenkirchen hatte sich eine Prinzessinnen-Laterne aus einer Plastik-Flasche gebastelt.
Nele (4) aus Gelsenkirchen hatte sich eine Prinzessinnen-Laterne aus einer Plastik-Flasche gebastelt. © Frank Oppitz

Denn die GEMA hat als Rechtevertreterin der Urheber ein Ohr für Rechtsverstöße. „Vor allem in der Weihnachtszeit oder auch zu Laternenumzügen werden häufig Lieder gesungen und gespielt, die lizenzfrei sind. Dazu gehören zum Beispiel Musikstücke von Urhebern, die vor mehr als 70 Jahren verstorben sind und sogenannte Volkslieder, deren Autoren oft gar nicht bekannt sind“, erklärt Ursula Goebel von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).

Wer jedoch Rolf Zukowskis „Kommt, wir woll’n Laterne laufen“ oder Volker Rosins „Milli und Molli beim Laternenumzug“, immerhin gern gehörte Hits in Kinderzimmern, zwischen die Klassiker mischt, kann Probleme bekommen: „Bei modernen Liedern, aber auch bei altbekannten Liedern, die in neuen Versionen gesungen oder aufgeführt werden, fallen auf jeden Fall Lizenzgebühren an“, erklärt Ursula Goebel.

Pauschalverträge mit den großen Kirchen geschlossen

Mit evangelischen und katholischen Kirchengemeinden habe man aber so genannte Pauschalverträge geschlossen, für öffentliche Veranstaltungen mit Musik. „Die meisten Aktionen werden dadurch abgedeckt, was GEMA-Gebühren angeht“, so die Expertin. Die GEMA hatte sich erst im Juni nach monatelangem Rechte-Gerangel mit der katholischen Kirche in Deutschland neu auf eine pauschale Lizenzzahlung geeinigt.

Anders sei die Regelung bei öffentlichen Veranstaltungen im nicht-kirchlichen Bereich: „Etwa bei Public-Viewing-Veranstaltungen fallen Lizenzgebühren an“, hebt Goebel hervor. Gleiches gelte auch für Musikveranstaltungen, etwa die Disco in Jugendzentren. Und für den öffentlichen Weihnachtsmarkt, wenn Buden Hits spielen.

GEMA-freie Hintergrundmusik auf dem Weihnachtsmarkt

„Wir spielen auf dem Gelsenkirchener Weihnachtsmarkt ausschließlich GEMA-freie Hintergrundmusik ab“, sagt SMG-Geschäftsführer Wilhelm Weßels.
„Wir spielen auf dem Gelsenkirchener Weihnachtsmarkt ausschließlich GEMA-freie Hintergrundmusik ab“, sagt SMG-Geschäftsführer Wilhelm Weßels. © Martin Möller

„Wir als Veranstalter gestalten die Hintergrundmusik auf unserem Weihnachtsmarkt in Gelsenkirchen ausschließlich mit GEMA-freier Musik“, erklärt Wilhelm Weßels als Geschäftsführer der Stadt-Marketing-Gesellschaft (SMG). „Wenn einzelne Budenbetreiber Musik einsetzen, für die GEMA-Gebühren anfallen, so müssen sie dies selber melden und die entsprechenden Lizenz-Gebühren zahlen“, so Weßels. Wird dies versäumt, so ist die GEMA mit Sitz in München (weit weg von Gelsenkirchen) auf Hinweise von Tipp-Gebern angewiesen.

„Oft werden uns derartige Verstöße von Mit-Bewerbern oder Anwohnern gemeldet“, erzählt Ursula Goebel. „Wer sich selber an die Regeln hält, ärgert sich natürlich über schwarze Schafe in der Branche“, sagt sie.

Neuregelung für Facebook-Videos

Eine Neuregelung macht übrigens privaten Facebook- und Youtube-Nutzern das Mitschneiden von Musik (im Hintergrund) etwas einfacher: „Da wir inzwischen Pauschalverträge mit diesen Internetplattformen haben, sind Mitschnitte und die Weiterverbreitung von Privatnutzern in diesem Rahmen abgedeckt, auch wenn längere Musikpassagen im Internet wiedergegeben werden“, erklärt Ursula Goebel.

Wer mit dem Handy als Privatmensch Musik mitschneidet und im Internet hochlädt, muss inzwischen keine GEMA-Abmahnung mehr befürchten.
Wer mit dem Handy als Privatmensch Musik mitschneidet und im Internet hochlädt, muss inzwischen keine GEMA-Abmahnung mehr befürchten.

Wer also seine Freunde auf dem Weihnachtsmarkt filmt, während „Last Christmas“ oder „Atemlos“ im Hintergrund an der Glühwein-Bude läuft, und diesen Mitschnitt bei Facebook oder Youtube hochlädt, hat keine Abmahnung der GEMA mehr zu befürchten – höchstens den Ärger des gefilmten Freundeskreises. Aber das ist dann schon wieder ein ganz anderes Thema...

>>Info: Dem Martinsumzug der Propsteigemeinde St. Augustinus war übrigens ein kurzer Gottesdienst mit Martinsspiel voran gestellt. „Derartige Gottesdienste sind, was die Musik angeht, von den Vereinbarungen der katholischen Kirche mit der GEMA abgedeckt“, erklärte Pastor Mirco Quint von der Gemeinde St. Augustinus.

Anschließend ging es mit dem Laternenumzug samt Martin auf dem Pferd durch die Innenstadt.

Wer unsicher ist wegen Musik bei einer Veranstaltung, kann sich die Richtlinien der GEMA auf gema.de im Internet anschauen oder sich direkt bei der GEMA beraten lassen. E-Mail: kontakt@gema.de.