Gelsenkirchen. . Sechs Jahre und drei Monate muss ein 48-jähriger Schalker in Haft, weil er nach Auffassung des Gerichts in seiner Wohnung Feuer gelegt hat.

Es gleicht einem Wunder, dass niemand verletzt wurde: Vor rund einem Jahr hat ein Mann aus Schalke in seiner Wohnung Feuer gelegt und ist danach aus dem Haus gegangen. Am Montag wurde er verurteilt. Die Strafe: sechs Jahre und drei Monate Haft.

„Es war Ihnen völlig egal, ob noch Leute im Haus waren“, sagte Richter Nils Feldhaus bei der Urteilsverkündung am Essener Landgericht. Der Angeklagte habe finanzielle Interessen über das Leben der Hausbewohner gestellt.

Mit Benzin das Wohnzimmer-Sofa getränkt

Es war der 20. August 2017, als der 48-Jährige einen Benzinkanister nahm, den Inhalt über sein Wohnzimmer-Sofa schüttete und zum Feuerzeug griff. Draußen im Garten, direkt vor seinem Fenster, spielten die Nachbarskinder.

Es gab eine Verpuffung – aber nicht so stark, dass die Scheiben barsten. Doch die Wohnung stand schnell in Flammen. Die Renovierungskosten beliefen sich später auf rund 25 000 Euro.

Die Richter sind überzeugt, dass der 48-Jährige das Feuer nur gelegt hat, um Geld von seiner Versicherung zu kassieren. Nur zwei Tage nach dem Brand wurden dem Angeklagten 2500 Euro überwiesen – als Vorschuss. Er hatte gewusst, wie er den Antrag formulieren muss. Er war jahrelang in der Versicherungsbranche unterwegs, erst als Angestellter, dann selbstständig.

„Brandstiftung sollte ein Befreiungsschlag werden“

Zuletzt verdiente er sein Geld allerdings nur noch als Lkw-Fahrer. Und das schlecht. Der 48-Jährige hatte Schulden, mit der Miete war er zwei Monate im Rückstand. „Die Brandstiftung sollte wohl ein Befreiungsschlag werden“, so Richter Feldhaus.

Der Angeklagte hatte dagegen von einem Suizidversuch gesprochen. Er habe das Benzin nur verschüttet, um in den Flammen zu sterben. Das habe er sich dann aber doch wieder anders überlegt. Er sei zur Ruhe gekommen, habe sich einen Kaffee gemacht und sich dabei – ganz in Gedanken – eine Zigarette angezündet. „Und Wumm – da ist es passiert.“

Die Richter konnte er mit dieser Unfall-Version nicht überzeugen. Wäre es so gewesen, hätte der Angeklagte laut Urteil selbst schwere Verbrennungen erleiden müssen. Das war aber nicht der Fall.