Essen/Gelsenkirchen. . Nach Wohnungsbrand in Schalke: geborstene Scheiben, geschmolzene Einrichtung, geplatzter Putz. Der Schaden: fast 30 000 Euro.
Erst gab es eine Verpuffung, dann schlugen die Flammen hoch. Ein Jahr nach einem Wohnungsbrand in Schalke muss sich 48-jähriger Lkw-Fahrer seit Mittwoch in Essen vor Gericht verantworten.
Es war ein Bild der Verwüstung: Die Scheiben waren geborsten, die Einrichtungsgegenstände geschmolzen, der Putz geplatzt. Auch das Laminat hatte gebrannt. Der Schaden: fast 30 000 Euro.
Staatsanwaltschaft: Versicherungsbetrug
Als die Feuerwehr am Abend des 20. August 2017 in der Münchener Straße eintraf, war schnell klar, dass es sich nicht um einen Unfall handelte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Brandstiftung und Versicherungsbetrug. Die Anklage geht davon aus, dass der 48-Jährige in seiner Wohnung absichtlich Benzin verschüttet und angezündet hat, um den Schaden von seiner Hausratsversicherung ersetzt zu bekommen. Der Ex-Mieter will davon nichts wissen. Er spricht von „Verpuffung“.
Nach seiner Schilderung hatte er auf der Couch geschlafen, sich danach eine Zigarette angezündet. „Dann hat es Wumm gemacht“, sagte er den Richtern. Er habe noch gesehen, wie eine Flamme unter sein Sofa geschossen sei. „Gebrannt hat es aber nicht.“ Danach habe er seine Wohnung verlassen, bei einer Freundin übernachtet und sich tags darauf hinters Steuer seines Lkw gesetzt – als wäre nichts geschehen. Die Feuerwehr hatte damals ein Passant gerufen.
Fünf Jahre Haft drohen
Der Angeklagte hatte den Schaden wenige Tage später bei seiner Versicherung gemeldet und einen Anwalt eingeschaltet. „Ich wusste ja nicht, wo ich wohnen sollte“, sagte er den Richtern. 2500 Euro hatte er damals erhalten – als Vorschuss. Dass Benzin im Haus war, bestreitet der 48-Jährige nicht. „Ich hatte einen Kanister vor meinem Fernseher stehen“, sagte er im Prozess. „Für meinen Rasenmäher.“ Ausgelaufen sei aber nichts. Er habe nichts gerochen.
Dass in dem Zehn-Parteien-Haus niemand verletzt worden ist, war offenbar pures Glück. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 48-Jährigen über fünf Jahre Haft.