Gelsenkirchen. . Bis zum 19. August müssen sogenannte Verdunstungskühlanlagen gemeldet werden. Eine Reaktion auf Legionellen-Erkrankungen 2013 in Warstein.

Ein verseuchtes Rückkühlwerk wurde 2013 als Quelle für den wohl schwersten Legionellen-Ausbruch in Deutschland verantwortlich gemacht. 155 Menschen waren im August an einer vermutlich durch die Bakterien ausgelösten Lungenentzündung erkrankt, zwei Menschen starben. Die Bakterien lieben es heiß: Sie vermehren sich erst ab etwa 20 Grad Celsius, optimal sind Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad. Durch die Verbreitung in Whirlpools, Duschen, Kühltürmen oder Klimaanlagen steigt das Infektionsrisiko.

Das hat die Bundesregierung erkannt und als Konsequenz eine Verordnung erlassen, wonach Betreiber von sogenannten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider ihre Anlagen bis zum 19. August melden müssen.

Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen wie Eon mit dem Kraftwerk in Scholven oder BP wurden von der Bezirksregierung angeschrieben und auf die Regelung hingewiesen. „Wir haben unsere acht Anlagen in Scholven und Horst gemeldet“, sagt BP-Konzernsprecher Peter Alexewicz.

Jährlich 100 Erkrankungen

Betroffen von der Neuregelung sind im Gegensatz zu den Anlagen im Trockenbetrieb offene Rückkühlwerke. Bei letzteren können durch Verdunstung legionellenhaltige Wassertröpfchen in die Umgebungsluft abgeben werden. So ist die Emschergenossenschaft mit ihren Kläranlagen nicht meldepflichtig, obwohl 2013 in Warstein in der Kläranlage Legionellen nachgewiesen wurden. „Die Verordnung trifft auf unsere Anlagen nicht zu, da hier keine nennenswerten Temperaturschwankungen auftreten“, erläutert der Sprecher der Emschergenossenschaft, Michael Steinbach.

Auch Kühlung von Hotels und Einkaufscentern

Ganz einfach scheint die Zuordnung nicht zu sein. Denn von der Verordnung, die dem Betreiber regelmäßige mikrobiologische Laboruntersuchungen und Probenahmen durch ein externes Prüflabor vorschreibt, sind nicht nur Großbetriebe betroffen. „Darunter fallen sowohl kleine Anlagen, die zum Beispiel der Kühlung von Gebäuden wie Hotels, Veranstaltungsräumen, Einkaufscentern oder Rechenzentren dienen, als auch Kühlsysteme und Nassabscheider industrieller Anlagen“, sagt Stadtsprecher Martin Schulmann. Im Umweltamt der Stadt und bei der IHK erhalten Betreiber, die sich über die Meldepflicht nicht sicher sind, Auskunft.

Umweltschützer, wie die langjährige BUND-Aktivistin Claudia Baitinger, halten die Verordnung für überfällig. Auch der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) stellt sich hinter die Verordnung: „Nach vorsichtigen Schätzungen des Umweltbundesamts sind bundesweit jährlich mehr als 100 Erkrankungen und damit mehr als fünf Tote auf Verdunstungskühlanlagen zurückzuführen. Etwa 120 000 Euro Behandlungskosten fallen je Erkrankung an.“

>>> Meldefrist endet zum 19. August

Unter dem sperrigen Begriff „Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)“ verbirgt sich die Internet-Seite kavka.bund.de. Dort müssen Betreiber ihre Anlagen zum Schutz von Legionellose-Ausbrüchen bis zum 19. August anmelden.

Bei nicht durch die Bezirksregierung genehmigte Anlagen steht das Referat Umwelt der Stadt Gelsenkirchen unter 169 4830 bei Rückfragen zur Verfügung.