Gelsenkirchen. . Sylvia Fleck, Präsidentin des Sozialgerichts GE, wird nicht oberste Sozialrichterin des Landes. Einen Erfolg kann sie aber dennoch verbuchen.

Sylvia Fleck, Präsidentin des Sozialgerichts Gelsenkirchen, ist mit ihrer Bewerbung, oberste Sozialrichterin des Landes zu werden, gescheitert. Die 12. Kammer des hiesigen Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Bernd Andrick hat ihren Antrag, die Ernennung von Andreas Christians zu untersagen, zurückgewiesen.

Einen Teilerfolg kann sie dennoch für sich verbuchen. Sie war angetreten, einen Bewerber von außerhalb des Gerichtszweigs zu verhindern. Dies ist gelungen. Das Gericht gab nämlich dem Antrag ihres Mitstreiters Martin Löns statt. Den derzeitigen kommissarischen Leiter des Landessozialgerichts (LSG) halten die Verwaltungsrichter nicht nur für geeigneter als Sylvia Fleck, sondern auch als Andreas Christians. Löns hat den Vorteil, dass er langjähriger Vizepräsident des LSG ist und daher statusrechtlich eine ranghöhere Stelle vorweisen kann.

Peinliche Niederlage

Zum wiederholten Male hat sich das Justizministerium damit eine peinliche Niederlage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen eingefangen. Ministerialdirigent und Sozialdemokrat Andreas Christians (58) war schon vom neuen Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion und damaligen Justizminister Kutschaty für diesen Posten ausgeguckt worden. An dieser Personalie hielt nach dem Regierungswechsel auch der neue Justizminister Peter Biesenbach (CDU) fest. Offenkundig, um den dann frei werdenden einflussreichen Posten der Abteilung II a (Öffentliches- und Zivilrecht) mit einem Christdemokraten zu besetzen.

Diesem parteiübergreifenden Personalgeschacher schob das Gericht nun einen Riegel vor. Christians (Besoldungsgruppe B 7, ca. 9700 Euro) darf die Stelle des obersten Sozialrichters nicht antreten, weil er nicht den Anforderungen genügt. Dieses Signal geht weit über diesen Einzelfall hinaus und bereitet der Methodik des Ministeriums ein Ende, irgendeinem Topjuristen aus dem eigenen Haus den Spitzenposten der Sozialgerichtsbarkeit anzuvertrauen.

Protestwelle ausgelöst

Die Richterum den Vorsitzenden Bernd Andrick hoben hervor, dass die Behörde in ihrem eigenen Anforderungsprofil festgelegt habe, dass nur derjenige Präsident des LSG werden könne, der sich dort als Richter bewährt habe.

Volljurist Christians hatte nie an einem Sozialgericht gearbeitet. Dies hatte nach Bekanntwerden seiner Beförderung eine Protestwelle in der Gerichtsbarkeit ausgelöst. Martin Löns und Sylvia Fleck hatten Konkurrentenverfahren beim VG eingereicht. Ursprünglich hatte auch Peter Brückner, Präsident des Sozialgerichts Düsseldorf, zu diesem Kreis gezählt, war dann aber ausgestiegen. Diese drei einte der unbedingte Wille, einen Chef ohne Stallgeruch zu verhindern. Damit hatten sie jetzt vermutlich dauerhaft Erfolg.

Fehler nicht zweimal machen

Auf den Umstand, dass ein LSG-Präsident aus dem eigenen Hause kommen müsse, hatten auch schon der Präsidialrat für Richter-Ernennungen und die Einigungsstelle beim Ministerium hingewiesen. Beide Gremien hatten der Berufung Christians widersprochen. Komischerweise hatte der Präsidialrat die Ernennung des vorherigen LSG-Präsidenten, Joachim Nieding, nicht gestoppt, obwohl auch der aus dem Ministerium kam und nie vorher Sozialrichter war.

Auf diese „gespaltene Zunge“ kam es dem Verwaltungsgericht nicht an – frei nach dem Motto: Selbst eine Behörde müsse denselben Fehler nicht zweimal machen. Mitbewerber Löns, der das LSG schon dreimal erfolgreich kommissarisch geleitet hat, besitzt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts unter den noch verbliebenen Bewerbern eindeutig die beste Qualifikation für den Präsidentensessel. Deshalb wurde seinem Antrag, das derzeitige Ernennungsverfahren zu stoppen, stattgegeben.

Land legt Rechtsmittel ein

Das Land legt Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein, weil es das Anforderungsprofil zu der Stelle so nicht gebe. (AZ 12 L 284/18)