Gelsenkirchen. . In 9206 Verfahren beim Sozialgericht Gelsenkirchen ging es in 3529 Fällen um die Grundsicherung. Die Belastung wird weiter zunehmen.
Jeder dritte Hartz-IV-Bezieher, der vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen gegen seinen Bescheid geklagt hatte, bekam im vergangenen Jahr Recht. Ein Jahr vorher lag die Erfolgsquote sogar bei 35 Prozent. Noch erfolgreicher ist die Bilanz im Bereich des Schwerbehindertenrechts. 40 Prozent der Kläger verließen als Gewinner den Gerichtssaal. 9206 Verfahren gingen im letzten Jahr beim Gericht ein, 618 weniger als 2016.
Durchschnittlich 307 Verfahren pro Richter
Das bedeutete eine durchschnittliche Belastung für den einzelnen Richter von 307 Verfahren. Im Landesschnitt musste sich ein Richter dagegen nur mit 225 Rechtsstreitigkeiten befassen.
Auch wenn ein leichter Rückgang bei den Eingängen zu verzeichnen ist, werden die 31 Richterinnen und Richter in 55 Kammern perspektivisch mehr Eingänge zu bearbeiten haben. Sylvia Fleck, Präsidentin des Sozialgerichts, weiß, dass noch mehr Arbeit auf sie und ihre Kollegen zukommen wird: „80 Prozent der Asylbewerber werden anerkannt. Sie müssen danach von Hartz IV leben und ein Großteil von ihnen wird anschließend bei uns aufschlagen.“
Verfahren gegen Krankenversicherungen
Schon heute ist der Anteil der Verfahren im Bereich der Grundsicherung mit 2882 Klagen und 647 Anträgen im Eilverfahren beträchtlich. Auch im Rechtsgebiet der Krankenversicherung haben die Verfahren zugenommen. „Sie galoppieren uns davon“, beschreibt Sylvia Fleck die Belastungen in den Kammern. „Die Leistungen von Versicherern werden verstärkt abgelehnt.“ Als Beispiele nennt sie stationäre Schmerztherapie und geriatrische Behandlungen. Für die Gerichte scheint die Beurteilung des Sachverhalts immer komplexer zu werden. Denn Gutachter zu finden sei immer schwieriger geworden, bedauert Fleck. Auch weisen die Akten oft erhebliche Lücken auf. „Wir fangen mitunter bei Null an, müssen durch umfangreiche Ermittlungen erst Aufklärungsarbeit leisten.“
Belastung hat extrem zugenommen
Auch wenn die Belastung extrem zugenommen hat, zeigt sich die Chefin mit dem Ergebnis zufrieden. 8974 Verfahren konnten im letzten Jahr abgeschlossen werden. Dem leichten Anstieg steht eine Zunahme des Bestands Ende 2017 auf 8326 Verfahren gegenüber. Ende 2016 waren es 225 Verfahren weniger. Mit der durchschnittlichen Prozessdauer haben die Gelsenkirchener Richter im Vergleich zu ihren Kollegen im Land punkten können. Nach 10,3 Monaten waren die Prozesse beendet, landesweit benötigten die Gerichte 12,6 Monate. Auch bei den Eilverfahren war das Sozialgericht mit einer Prozessdauer von einem Monat etwas schneller als im Landesdurchschnitt von 1,2 Monaten.
Zwei Drittel der erledigten Verfahren wurden innerhalb eines Jahres abgeschlossen, nur 6,4 Prozent zogen sich über zwei Jahre hin. Die meisten Verfahren endeten mit einem Vergleich. Bei 10,6 Prozent der Klagen musste das Gericht streitig durch Urteil oder Gerichtsbescheid entscheiden. „Die Bereitschaft, sich zu vergleichen, ist geringer, die Zweifel von Versicherungsträgern sind größer geworden,“ bedauert Sylvia Fleck.
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Die meisten Klageeingänge, nämlich 818, betrafen die Grundsicherung. In 78 Fällen ging es um Arbeitsförderung, 44 Mal um Sozialhilfe. 31 Richter, darunter 20 Frauen, arbeiten im Sozialgericht Gelsenkirchen. 320 ehrenamtliche Richter – 154 Frauen und 175 Männer – wirken bei den Entscheidungen mit.
Im nichtrichterlichen Dienst sind 60 Mitarbeiter, darunter 44 Frauen, beschäftigt. Die Räumlichkeiten reichen längst nicht mehr aus. Mittlerweile müssen sich Richter teilweise ein Zimmer mit anderen Kollegen teilen.