Gelsenkirchen. . DasStandesamt bescheinigt Eltern, sehr verantwortungsvoll mit der Namensgebung umzugehen. Das Kindeswohl steht allerdings immer im Mittelpunkt.
Die gute Nachricht zuerst: Die Gelsenkirchener Eltern haben bei der Namensgebung des Nachwuchses sehr viel Verantwortungsgefühl. „Wirklich eingreifen, weil das Kindeswohl gefährdet ist, mussten wir bisher nicht“, freut sich Joachim Alfs, Leiter des Standesamtes.
„Denn das Kindeswohl steht immer im Mittelpunkt, dem dürfen die Namen nicht widersprechen.“ Anstößige oder sinnlose Namen, die das Kind später der Lächerlichkeit preisgeben, sind nicht erlaubt, ansonsten haben die Eltern viele Freiheiten.
Vornamen sind auch der Mode unterworfen
Namen sind auch der Mode unterworfen und so wundert es nicht, dass man häufig vom Vornamen auf das ungefähre Geburtsjahr schließen kann. Ende der 1960er Jahren führten Claudia, Sabine und Anja die Hitlisten in Deutschland an. Bei den Jungen waren es Thomas, Stephan und Michael. Diese Namen gehen eigentlich immer, hat man das Gefühl, aber im Jahr 2017 sind sie aus den Top-Ten komplett verschwunden. Bundesweit sind in diesem Jahr Ben, Jonas, Leon bei den Jungen und Emma, Hannah und Mia bei den Mädchen die Favoriten. Da liegen auch in Gelsenkirchen die Namen neuer Erdenbürger im Trend. Beratend stehen die Standesbeamten aber in Zweifelsfällen den Eltern zur Seite.
Bundesweit sind Ben, Jonas und Leon Favoriten
Wenn es zum Beispiel um den italienischen männlichen Vornamen Andrea geht. Namen, die auf den Vokal „a“ enden, sind in Deutschland in der Regel weibliche Vornamen. So war Andrea 1967 unter den Top-Ten in Deutschland auf Nummer 4. „Wir würden in dem Fall den Eltern raten, ihrem Kind einen andere Namen zu geben oder zumindest einen weiteren Vornamen, an dem man das Geschlecht eindeutig feststellen kann“, erklärt Alfs. Sollten die Eltern in diesem Fall aber beratungsresistent sein, könne man nichts machen. „Denn in einem Gesetzesfachkommentar heißt es, dass es rechtlich nicht geboten ist“ in einem solchen Fall einzugreifen. „Da sind die Eltern frei in ihrer Entscheidung.“
Grundsätzlich ist das Namensrecht bindend
Sollte es wirklich mal so kommen, dass das Standesamt einen Namen nicht eintragen will, die Eltern auf der Namensgebung bestehen, kann das Amt eine „Zweifelsvorlage“ an das zuständige Amtsgericht in Essen schicken, das dann eine Entscheidung treffen muss.
Eine ausgiebige Beratung erfolge auch, so der Leiter des Standesamtes, wenn ausländische Eltern ihrem Kind einen Vornamen geben wollen, der in Deutschland eine ganz andere Bedeutung hat. Dann spreche man mit den Eltern und erkläre, dass sie an die Zukunft des Kindes denken sollen. Grundsätzlich ist das Namensrecht bindend. „Man kann nicht einfach seinen Namen ändern, weil man ihn nicht schön findet“, erklärt Manfred Pruß, Teamleiter der Namensänderungsbehörde. Möglich ist eine Änderung, aber es muss einen triftigen Grund geben. Wenn der Name lächerlich oder anstößig ist oder man mit einem Namen wie Kevin oder Chantal ständig Probleme bekommt. Häufig wird dann ein psychiatrisches Gutachten angefordert, das den Leidensdruck bestätigen muss.