Essen. . Versuchten Totschlag wirft die Anklage einem 49-jährigen Gelsenkirchener vor, der auf seinen Nebenbuhler einstach. War Eifersucht das Motiv?

Das Opfer hat überlebt, sitzt im Gerichtssaal. Zwei Messerstiche hatten ihn laut Anklage im Oberkörper getroffen. Verantwortlich dafür soll der Ehemann seiner Lebensgefährtin sein. Staatsanwältin Valeria Sonntag wirft dem 49-jährigen Gelsenkirchener am Montag vor dem Essener Schwurgericht versuchten Totschlag vor und sieht Eifersucht als Motiv.

Am 6. Juli hatte die Ehefrau gemeinsam mit der 13-jährigen Tochter und dem neuen Lebensgefährten den Angeklagten gegen 16 Uhr in seiner Wohnung in Bulmke-Hüllen aufgesucht. Es soll um Schriftstücke gegangen sein, aber auch um das Thema, was nach der Trennung aus den drei Kindern werden soll.

Mit dem Gewehr an der Wand gedroht

Die Anklage spricht von einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Nebenbuhler. Schon da soll der Angeklagte ihn bedroht haben, so ähnlich wie zu früheren Zeiten: „Siehst du das Gewehr an der Wand? Damit werde ich dich erschießen.“ Plötzlich habe der 49-Jährige ein unter der Sofadecke verstecktes Messer gezogen, dessen Klinge 20 Zentimeter lang war. Im Gerangel habe er damit in den Oberkörper des Nebenbuhlers gestochen. Der sechs Zentimeter lange Stich, so heißt es weiter in der Anklage, habe Brustkorb, Lunge und Zwerchfell eröffnet sowie schwere Blutungen verursacht. Nur einer Notoperation habe er sein Leben zu verdanken.

Geistesgegenwärtig hatte die Ehefrau zuvor ihren neuen Freund aus der Wohnung ins Treppenhaus gezogen und den Notarzt alarmiert, heißt es in der Anklage. Außerdem habe sie ein zweites Messer entdeckt und weggenommen. Denn der 49-Jährige habe unter der Sofadecke „zwei Messer verborgen, um den anderen tödlich zu treffen“.

2,5 Promille Alkohol im Blut

Am ersten Prozesstag macht der Angeklagte noch keine Angaben. Aus Termingründen fehlt nämlich der psychiatrische Sachverständige, der die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen soll. Immerhin hatte der 49-Jährige zur Tatzeit gegen 16 Uhr rund 2,5 Promille Alkohol im Blut.

Geäußert hat der Angeklagte sich im Ermittlungsverfahren nicht weiter. Allerdings hat er dem Haftrichter erzählt, bei dem Stich habe es sich um einen Unfall im Gerangel gehandelt. Er habe den Mann nicht töten wollen. In einem Punkt sind sich die beiden übrigens einig. Die Anklage sieht sie als Cousins, doch das stimmt wohl nicht, sagen sie, denn: die Ehefrau und der Nebenbuhler sind Cousins.