Gelsenkirchen. . Projekt „AufGEdeckt“ führte bislang zu 105 Bußgeldbescheiden. In 287 Fällen wurden Anhörungsbögen verschickt. Gelsendienste-Team wurde erweitert.

  • Seit Mitte 2016 spüren Gelsendienste-Mitarbeitern Müllsündern nach
  • Das Projekt „AufGEdeckt“ führte bislang zu 105 Bußgeldbescheiden
  • Die Summe der verhängten Bußgelder beläuft sich bislang auf 11 030 Euro

Mal sind es ein paar ausrangierte Autoreifen, mal ein zurückgelassener Einkaufswagen, dann wieder Bauabfälle oder auch gleich eine ganze abgestellte Sitzgarnitur: Von bis zu zehn Fällen illegaler Müllentsorgung geht Gelsendienste Tag für Tag aus. Nicht bei allen, aber vielen dieser wilden „Kippen“ kommen seit Juli 2016 die Mülldetektive von Gelsendienste zum Einsatz.

Problemstellen, an denen häufig Müll zu finden ist, werden von ihnen systematisch überprüft. Vor Ort sind sie auch stets, wenn es „um besonders große Ablagerungen geht. Oder wenn die vage Chance besteht, dass die Verursacher zu ermitteln sind“, so Gelsendienste-Sprecher Tobias Heyne. Dann wird beispielsweise auf Briefen oder Dokumenten im Müll nach Hinweisen gesucht. Das Detektiv-Team ist im Rahmen des Projekts „AufGEdeckt“ seit August 2017 auf drei Kräfte angewachsen. Und die waren durchaus erfolgreich.

Bericht im Betriebsausschuss Gelsendienste

Im Betriebsausschuss Gelsendienste zog das Unternehmen jetzt Bilanz: Zwischen dem 1. August 2016 und dem 31. Juli 2017 sind insgesamt 287 Anhörungsbögen an mögliche Verursacher von illegalen Müllablagerungen verschickt worden. 232 Vorgänge wurden laut Gelsendienste ans Ordnungsreferat der Stadt zur rechtlichen Prüfung geschickt, 55 wurden von Gelsendienste nicht weiterverfolgt. Insgesamt erlangten bis Ende August insgesamt 105 Bußgeldbescheide Rechtskraft. Im Maximalfall müssen Müllsünder bei illegaler Abfallentsorgung mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld rechnen. Diesen Höchstsatz sieht die städtische Abfallsatzung vor. In der Praxis sind die Bußen allerdings deutlich niedriger. Die Summe der Bußgelder beläuft sich bislang auf 11 030 Euro. Die Höhe liegt zwischen 60 und 350 Euro.

Maßnahme soll abschreckende Wirkung erzielen

Neben der Verfolgung und Ahndung der Fälle geht es Gelsendienste auch um die öffentliche Wirkung der Maßnahme – sie soll abschreckende Wirkung erzielen und zur schnellen Müllabfuhr beitragen. „AufGEdeckt“ werde nicht das Problem der illegalen Ablagerungen lösen, sondern „nur einen zusätzlichen Beitrag zu dessen Eindämmung leisten können“, heißt es im Ordnungsreferat. Entsprechend läuft das Projekt unbefristet weiter.

Hinweise auf wilde Müllkippen im Stadtgebiet über GE-meldet als Handy-App oder auf: www.gelsenkirchen.de