Essen. . Laut Anklage hatte der 25-Jährige den Unfall auf der A 42 provoziert, um seine Ehefrau zu töten. Das Gericht sprach ihn vom Mordvorwurf frei.
Firat I. zeigte wenig Regung, doch hinten im Saal jubelten seine Angehörigen, vor allem die weiblichen Familienmitglieder vergossen Tränen der Freude. Gerade hatte das Schwurgericht Essen den 25-Jährigen, dessen Frau an seiner Seite bei einem Verkehrsunfall auf der A 42 bei Schalke gestorben war, vom Vorwurf des Mordes freigesprochen.
Lediglich wegen fahrlässiger Tötung war der Rotterdamer nach acht Monaten U-Haft am Mittwoch zu zwei Jahren Gefängnis mit Bewährung verurteilt worden.
Keine Anhaltspunkt für Mordabsicht
Anhaltspunkte, dass der Angeklagte seine Ehefrau, die sich von ihm getrennt hatte, durch den Unfall am 2. Februar 2017 töten wollte, stufte das Gericht als nicht beweiskräftig ein. Firat I. war bei Tempo 160 in einen Lkw gefahren und selbst schwer verletzt worden. Notoperationen retteten sein Leben.
Staatsanwältin Valeria Sonntag hatte die Indizien anders gewertet und lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Nebenklageanwalt Murat Nazlican schloss sich ihr an. Das Gericht folgte aber nach acht Verhandlungstagen im Kern dem Plädoyer von Verteidiger Mustafa Kaplan, der die Beweislage für eine Verurteilung wegen Mordes als nicht ausreichend eingestuft hatte.
Jahrelanger Streit der Familien
Ein Prozess, der Einblick in eine von Beginn an schwierige Beziehung und in ein fremdes kulturelles Milieu bot. Drei Jahre vor dem Unfall waren der 25-Jährige und seine vier Jahre jüngere Frau, beide kurdischstämmig, in Rotterdam zusammengekommen. Von Anfang an gab es Streit, nicht nur zwischen dem Paar, auch zwischen den Familien.
Seinen Eltern soll es nicht gepasst haben, dass die später Getötete nicht mehr Jungfrau war. Ihre Eltern versuchten sogar, sie gegen ihren Willen mit anderen Männern aus der kurdischen Heimat zu verheiraten. Denn ihnen missfiel nach eigenen Worten die ständige Gewalt gegen ihrer Tochter, die von Firat I. ausgegangen sei.
Flucht der Ehefrau in das Frauenhaus
Es folgten häufige Trennungen, ein gerichtliches Kontaktverbot für Firat I. und die Flucht der Frau in ein Frauenhaus. Aber oft kam es auch wieder zu Versöhnungen des Paares, im April 2016 zur Hochzeit nach muslimischem Ritus.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der Trennung das Motiv für die Todesfahrt gesehen. Das gaben die Indizien aus Sicht des Schwurgerichtes aber nicht her. Richter Andreas Labentz in der Urteilsbegründung: „Es ist nach dem Grundsatz ,Im Zweifel für den Angeklagten’ keine sichere Entscheidung möglich.“ Was übrig bleibe, sei die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, weil Firat I. seine Pflichten als Verkehrsteilnehmer in hohem Maß verletzt habe.