Gelsenkirchen. . Prozentual kommen aber in Gelsenkirchen nicht mehr Verfahren zu dem Ergebnis, dass eine akute Gefährdung vorliegt. Es wird genauer hingesehen
Nach den neuesten Zahlen des Landesamtes für Statistik haben die Jugendämter in Gelsenkirchen im vergangenen Jahr 828 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Im Jahr 2015 waren es noch 680 Meldungen. Das ist ein Anstieg von fast 22 Prozent binnen eines Jahres.
Aber so dramatisch, wie das klingt, ist es nur auf den ersten Blick. Entscheidend ist nämlich nicht, wie viele solcher Verfahren angestoßen werden, sondern zu welchem Ergebnis sie kommen. In 184 dieser 828 Verfahren stand am Ende das Ergebnis, dass eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das ist eine Quote von 22 Prozent. 2015 waren es noch 150 von 680 Verfahren, also ebenfalls rund 22 Prozent. Es wurde also mehr kontrolliert, dadurch aber nicht überproportional mehr aufgedeckt.
Viele Hinweise von Verwandten oder Bekannten
Im Gegenteil: Die Zahl der Verfahren mit dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt und keine Hilfe benötigt wird, hat deutlich zugenommen. Waren das im Jahr 2015 noch 160 von 680 Verfahren (Quote: 23,5 Prozent) sind es im abgelaufenen Jahr 259 von 828 Verfahren (Quote: 31 Prozent) gewesen.
Die Zunahme an Verfahren insgesamt zeigt also in erster Linie, dass offensichtlich genauer hingesehen wird. Das machen vor allem Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft. Sie brachten nämlich 138 Verfahren ins Rollen – und damit deutlich mehr als 2015 (da waren es nur 86). 165-mal machten Verwandte oder Bekannte die Jugendämter auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls aufmerksam (2015: 146-mal). Trotz der deutlichen Zunahme an Verfahren kamen entsprechende Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen seltener: 2016 waren es 113 Fälle, 2015 noch 137.
In NRW gab es insgesamt 35 011 Verfahren in 2016. In 4331 Fällen entschied man auf akute Kindeswohlgefährdung.