Gelsenkirchen. . Die Streetart-Initiative erhebt Vorwürfe gegen die Polizei. Doch die hatte die Hoffnung, den „Azur“-Sprayern auf die Spur gekommen zu sein.

Ende Juni wurde der neu gestaltete Kußweg eröffnet. Neben einem Aktiv-Spielplatz und einem Parkour-Gelände gehört auch eine legale Graffiti-Wand zu den neuen Angeboten in Gelsenkirchen-Schalke. Doch nun wittert Sebastian Kolkau von der Streetart-Initiative der Gelsenkirchener Falken und des Spunks Ärger.

Anruf an die 110 löste Einsatz aus

Von mehreren Sprayern sei er darauf hingewiesen worden, dass „die Gelsenkirchener Polizei die legale Graffiti-Wand nutzt, um willkürlich Personalien von Künstlern aufzunehmen und Dosen zu dokumentieren“. Dabei müsste es seiner Meinung nach doch anders sein: „Es ist eine legale Graffiti-Wand und jeder darf dort sprayen und sollte dies auch tun dürfen, ohne unter generellen Polizeiverdacht zu geraten. Die aktuelle Polizeipraxis wird unweigerlich dazu führen, dass die im Moment beliebte legale Wall nicht länger angenommen wird, wenn eine automatische Polizeikontrolle das Ergebnis ist. Daher fordern wir ein Ende dieser willkürlichen Kontrollen.“

Vorwürfe, mit denen die WAZ die Polizei konfrontiert. Dort bestätigt man: „Es gab dort einen Einsatz am 21. Juni.“ Polizeisprecherin Katrin Schute erklärt die Hintergründe aus Sicht der Polizei: „Es gab einen Anruf an die 110, dass am Kußweg eine Wand besprüht würde.“ Offenbar hatte der Anrufer keine Kenntnis, dass das Sprayen dort erlaubt ist. Als die Polizei vor Ort ankam, hätten die Beamten zwei Jugendliche und an der Wand den Schriftzug „Azur-Hütr“ vorgefunden.

Beamte verfassten ordnungsgemäß einen Bericht

Das Wort „Azur“, ein so genanntes Tag, ist im Süden der Stadt häufig als – illegales – Graffiti zu entdecken. „Die beiden Jugendlichen wurden kontrolliert und zu ,Azur’ befragt“, so Schute. Allerdings hätten beide glaubhaft versichert, das Tag nicht an die Wand gesprüht zu haben. Die Beamten hätten danach ordnungsgemäß ihren Bericht zu dem Vorfall verfasst. Weitere Polizeieinsätze an der Graffiti-Wand hätte es nicht gegeben.

Katrin Schute weist darauf hin, dass von einer willkürlichen Kontrolle keine Rede gewesen sein könne. „Polizeiliches Handeln muss jederzeit einer Überprüfung standhalten“, erklärt sie. Wer dennoch mal an einem Polizeieinsatz etwas auszusetzen hätte, könne sich an das Beschwerdemanagement (E-Mail: beschwerdemanagement.gelsenkirchen@polizei.nrw.de) wenden. „Dort bekommt jeder eine Antwort.“