Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil (AZ: 3 C 24.15) den in Trunkenheitsfällen in Deutschland bestehenden „Führerscheintourismus“ beendet. Die Richter haben es örtlichen Führerscheinstellen untersagt, bei jeder strafrechtlichen Verurteilung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bereits ab 1,1 Promille (und nicht erst ab 1,6 Promille) eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, „Idiotentest“) zu fordern. Genau dies hatten in den vergangenen Jahren einige Führerscheinstellen – auch die Gelsenkirchener – getan.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil (AZ: 3 C 24.15) den in Trunkenheitsfällen in Deutschland bestehenden „Führerscheintourismus“ beendet. Die Richter haben es örtlichen Führerscheinstellen untersagt, bei jeder strafrechtlichen Verurteilung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bereits ab 1,1 Promille (und nicht erst ab 1,6 Promille) eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, „Idiotentest“) zu fordern. Genau dies hatten in den vergangenen Jahren einige Führerscheinstellen – auch die Gelsenkirchener – getan.

Stadtsprecher Oliver Schäfer bestätigte die bis vor kurzem übliche Praxis. Eineinhalb Jahre sei dies so gemacht worden, nun aber folge die Stadt der höchsten Gerichtsbarkeit. Als Konsequenz aus dem Urteil dürfte ein anhängiges Gelsenkirchener Verfahren „niedergelegt werden“.

Eigentlich sieht die Fahrerlaubnisverordnung vor, dass ab 1,6 Promille eine MPU für die Wiedererteilung absolviert werden muss. Streit bestand darüber aber, ob auch bei jeder strafrechtlichen Entziehung ab 1,1 Promille für die Wiedererteilung eine MPU auferlegt werden kann. Gerichtshöfe in Bayern, Berlin und Baden-Württemberg hatten so entschieden, Gelsenkirchen war dem gefolgt.

Das ungleiche Prozedere hat nach Angaben des Gelsenkirchener Verkehrsrechtlers Arndt Kempgens dazu geführt, dass es auch in den Revierstädten zu einem „Führerscheintourismus“ kam. Denn: Für den Führerschein ist jeweils die Wohnsitzgemeinde zuständig. Also meldeten sich Bewerber in Wiedererteilungsfällen in die Nachbarstadt um, um die strengeren Vorschriften der eigenen Stadt zu umgehen.