Gelsenkirchen. . Für gläubige Muslime hat die Fastenzeit begonnen. Die WAZ Gelsenkirchen fragte Melek Topaloğlu nach den konkreten Regeln fürs Essen und Trinken.
Für Muslime hat der Fastenmonat Ramadan begonnen. Für die WAZ sprach Sibylle Raudies mit der Vorsitzenden des Gelsenkirchener Integrationsrates, Melek Topaloğlu , über die Regeln in der muslimischen Fastenzeit.
1 Wann genau dürfen Muslime in dieser Zeit essen und trinken? Und gilt das Trinkverbot auch in diesen heißen Tagen für stilles Wasser?
Grundsätzlich richten sich die Essens- bzw. die Fastenzeiten nach der Morgendämmerung und dem Sonnenuntergang. Bis zum Ausruf des Morgengebetes ist das Essen erlaubt, in der Sahur-Zeit, in der Morgendämmerung. Der Sonnenaufgang ist etwa eine Stunde später. Bis zum Sonnenuntergang gilt striktes Ess- und Trinkverbot, ohne Ausnahmen. Erst zur Fastenbrechzeit, dem Ifar, darf gegessen und getrunken werden.
Bei den Christen gibt es ja durchaus Parallelen, nur dass hier nicht ganz auf Essen und Trinken verzichtet wird.
Mit dem Nahrungsverzicht sollen Buße und die Gottnähe in den Vordergrund rücken und mehr Zeit für das Gebet investiert werden.
2 Welche Ausnahmen gibt es?
Menschen die gesundheitliche Probleme haben, Schwangere, Reisende, hart arbeitende Menschen, Kinder, sind davon ausgenommen. Besonders Kinder, die sich in der Schule konzentrieren müssen.
3 Sind die Regeln praktikabel?
Die Fastenzeit mit ihren Vorgaben gehört zu den fünf Pfeilern des Islam. Grundsätzlich sind Eventualitäten mitbedacht, sie werden aber teilweise nicht umgesetzt, wie z.B. das Fasten von Kindern, Schwangeren. Trotz der Vorgaben gibt es unter Ihnen Fastende. Für Letztere kann das Schäden für das ungeborene Kind mit sich bringen. Fastende und Nicht-Fastende Menschen, Muslime oder Nicht-Muslime sollten sich respektvoll begegnen und keiner sollte für sein Fasten bzw. Nicht-Fasten verurteilt werden. Ich selbst kann seit einigen Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fasten.