Gelsenkirchen. . In Gelsenkirchen stehen viele Spielhallen vor dem Aus – denn künftig muss ein Abstand zu Mitbewerbern und Jugendeinrichtungen eingehalten werden.

  • Am 30. November 2017 endet die fünfjährige Übergangsfrist des neuen Glücksspielstaatsvertrages
  • Nach diesem Stichtag müssen Spielhallen einen 350 Meter Abstand zu Mitbewerber-Standorten einhalten
  • Insider rechnen mit Klagen von Unternehmerseite gegen die neuen „Spielregeln“

Die Zahl der Spielhallen in Gelsenkirchen könnte zum Jahresende deutlich zurück gehen – denn am 30. November 2017 endet die fünfjährige Übergangsfrist des Glücksspielstaatsvertrages, der 2012 in Kraft getreten ist. Alle 65 Spielhallen in Gelsenkirchen kommen dann auf den Prüfstand.

Es gilt ein neuer Mindestabstand

„Ab dem 1. Dezember 2017 bedarf der Betrieb einer Spielhalle, neben der Erlaubnis nach Paragraf 33i der Gewerbeordnung, zusätzlich eine Erlaubnis nach Paragraf 24 des Glückspielstaatsvertrages“, heißt es von Seiten der Stadt – und Norbert Lamotke vom Referat Recht und Ordnung erklärt dazu: „Es kommen einfach ein paar Spielregeln hinzu, die die Betreiber von Spielhallen beachten müssen.“

Beispielsweise schreibt der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vor, dass Spielhallen künftig einen Mindestabstand von 350 Meter untereinander sowie zu Schulen, Kindergärten und Jugendhilfeeinrichtungen einhalten müssen. „Vor allem in den beiden Zentren Buer und Altstadt, in denen sich rund zwei Drittel der Spielhallen befinden, dürfte dies zum Ausschlusskriterium werden“, so Lamotke.

Kriterien für die Schließung werden erarbeitet

Noch sei aber noch nicht geregelt, welche der Spielhallen dann die Türen schließen müssen. „Die Kriterien hierfür werden noch erarbeitet“, erklärt man bei der Stadt. Und: „Die Betreiber in Gelsenkirchen wurden bereits gebeten, bis zum 30. Juni 2017 einen Antrag auf Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis zu stellen.“ Dabei ist unter anderem nachzuweisen, ob alle Anforderungen des GlüStV erfüllt werden.

Pro Konzession können 12 solcher Glückspielautomaten aufgestellt werden.
Pro Konzession können 12 solcher Glückspielautomaten aufgestellt werden. © Matthias Graben

Zu den geänderten „Spielregeln“ für Spielhallen zählt etwa auch, dass Mehrfachkonzessionen nicht mehr erlaubt sind. Denn derzeit gibt es 98 Konzessionen, also gewerberechtliche Spielhallenerlaubnisse, für die 65 Spielhallen. Eine Konzession kann für bis zu zwölf Spielautomaten genutzt werden. „Manche Betreiber sind da erfinderisch geworden und haben gleich vier bis fünf Konzessionen beantragt. Das ist künftig dann nicht mehr so einfach möglich“, sagt Norbert Lamotke.

Fachleute rechnen nicht mit schneller Umstellung

Die Zahl der aufgestellten Automaten könnte also sinken – und das kann auch die Stadt zu spüren bekommen, weil die Einnahmen durch die Vergnügungssteuer dadurch deutlich geringer ausfallen. „Ich denke aber nicht, dass sich die Spielhallenlandschaft in Gelsenkirchen zum 1. Dezember schlagartig ändern wird“, so Lamotke, der wie viele Fachleute der Branche mit einer Klagewelle rechnet. Und so ein Rechtsstreit kann sich lange hinziehen. 2021 läuft der Glücksspielstaatsvertrag übrigens schon wieder aus. . .

>>Info: Die Zahl der Spielhallen in Gelsenkirchen ist mit 65 seit 2011 konstant. „Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages sind keine weiteren Spielhallen hinzu gekommen“, erklärt Norbert Lamotke vom Referat Recht und Ordnung.

Der aktuelle GlüStV wurde am 15. Dezember 2011 erlassen und trat am 1. Juli 2012 in Kraft.