Gelsenkirchen. . 2016 wurden 1321 Verfahren entschieden. 752 Anträge erhielten eine positive und 569 eine negative Bewertung – 16 Menschen wurden abgeschoben.
- Im Jahr 2016 wurden 1321 Verfahren in Gelsenkirchen entschieden
- 752 Anträge erhielten eine positive und 569 eine negative Bewertung
- 2016 wurden 16 Menschen abgeschoben, ein Jahr zuvor waren es 13
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat sein Pensum erhöht, die Zahl der bearbeiteten Asylanträge stieg von 50 000 auf aktuell 70 000 pro Monat. Auch die hiesige Ausländerbehörde will schneller werden, aktuell liegt die Bearbeitungsdauer bei acht Monaten. Die Stadt macht dabei einen schwierigen Spagat. Zum einen will sie ihre Integrationsfähigkeit nicht gefährden, zum anderen möchte sie auch Menschlichkeit zeigen. „Entschlossenheit und Augenmaß“ gibt Rechtsdezernent Dr. Christopher Schmitt daher als Leitfaden für den Umgang mit Asylbewerbern aus. Ein Überblick.
„Aktuell gibt es hier 1260 Asylbewerber“, sagen Matthias Hapich und Michael Wensing. Für die Dauer des Verfahrens haben diese Menschen eine Aufenthaltsgestattung bekommen (Grafik). Hapich leitet seit dieser Woche die neue Stabsstelle Ausländerangelegenheiten, Wensing ist sein Stellvertreter.
1262 geduldete Menschen
Die Zahl der Menschen, die „geduldet“ werden, beläuft sich auf 1262. Meist handelt es sich um solche, deren Asylanträge vom Bamf abgelehnt wurden. Sie haben also keinen Aufenthaltstitel, ihre Abschiebung wurde vorübergehend ausgesetzt. Mit dem Ablehnungsbescheid erhalten die Betroffenen zugleich die Aufforderung zur Ausreise. In 2016 war dies bei 1321 Asylverfahren 569 Mal der Fall.
Ein negativ beschiedener Asylantrag führt nicht sofort zu einer Abschiebung. Da gibt es Hürden. Ein großes Hindernis stellt der Identitätsnachweis dar. Oft besitzen Asylsuchende keine Papiere oder geben vor, Angehörige eines bestimmten Staates zu sein. „Dies verlängert das Verfahren“, erklärt Wensing. Denn selbst ein Termin bei der Botschaft führt nicht selten ins Leere, weil sich Staaten viel Zeit lassen, Ersatzpapiere auszustellen oder sie geben vor, dass die Betroffenen gar keine Staatsbürger ihres Landes sind. Wensings Erfahrung: „Es ist einfacher Menschen aus Balkanstaaten zurückzubringen, als aus den Maghreb-Staaten.“
Ausreisepflichtige tauchen unter
2016 konnten in Gelsenkirchen 16 Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt worden war, abgeschoben werden, im Jahr davor waren es 13.
Es kommt immer wieder vor, dass Ausreisepflichtige den Wohnort wechseln, ohne das der Behörde mitzuteilen. Sie werden dann zur Festnahme ausgeschrieben, aber das kann dauern. Ein Attest, aus denen sich eine Reiseunfähigkeit ergeben soll, stellt ebenso ein Hinderungsgrund dar, „weshalb oft ein Amtsarzt hinzugezogen werden muss“. Dazu gibt es die Einflussgrößen Heirat mit einem/einer Deutschen oder einer Person mit Aufenthaltsrecht, Kinder, ein Schulbesuch oder eine abgeschlossene Ausbildung.
Dennoch haben Hapich und Wensig einen Trend ausgemacht: Mit der gestiegenen Zahl der Entscheidungen des Bamf sei die Zahl derer, die freiwillig zurück in ihre Heimat reisen wollten, gestiegen. „181 Menschen waren es 2016, in diesem Jahr sind es bereits 25.“ Anreize dazu schaffen eine Rückkehrberatung und vor allem: staatliches Geld – das können mehrere tausend Euro sein. Aber: Der Bund verhängt anders als bei einer Abschiebung keine Einreisesperre gegen Asylbewerber, die freiwillig ausreisen. Ihre Wiederkehr ist demnach möglich.