Gelsenkirchen. Die Suche nach einer 13-Jährigen aus Gelsenkirchen macht bei Facebook die Runde. Tatsächlich ist ein Mädchen ausgerissen, allerdings in Gladbeck.

Echte und falsche Vermissten-Anzeigen kursieren bei Facebook - mitunter sind sie schwierig zu unterscheiden. In Gelsenkirchen macht am Dienstag ein Such-Aufruf die Runde, der zunächst zweifelhaft wirkt, sich aber später als authentisch erweist: Die 13-jährige Janina wird seit dem 16. Februar vermisst. Ihr Cousin sucht nach dem Mädchen, das etwa 1,60 Meter groß sei, hellbraune Haare und grüne Augen habe.

Mit diesem Bild wird nach Janina gesucht.
Mit diesem Bild wird nach Janina gesucht. "Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei eures Ortes", schreibt der Urheber des Aufrufs bei Facebook. © Screenshot Facebook

Die Polizei im Kreis Recklinghausen bestätigt: Das Mädchen sei vor fünf Tagen aus einer Wohngruppe in Gladbeck ausgerissen. Ernsthaften Hinweisen, wo sich das Mädchen aufhalten könne, werde derzeit nachgegangen. Die Polizei befürchte aber keine Eigen- oder Fremdgefährdung.

Zunächst hatte es den Anschein gemacht, der Such-Aufruf sei nicht authentisch. Auf Nachfrage bei der Polizei Gelsenkirchen konnte ein Sprecher die Vermisstenmeldung nicht bestätigen: "Wir wissen nichts über eine vermisste Janina." Wenig später korrigierte er: Die 13-jährige Janina werde tatsächlich gesucht, allerdings in einem anderen Zuständigkeitsbereich.

Aufmerksamkeit haschen mit Falschmeldungen

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Facebook wird häufig als Verbreitungskanal von Suchanzeigen verwendet. Im Januar wurde der geistig behinderte Anthony aus Bottrop vermisst, der später bei Belgien von der Polizei aufgegriffen werden konnte. Neben solchen echten Suchanzeigen kursieren darüber hinaus aber immer wieder Falschmeldungen. Dass die Urheber mit dem Aufruf "Bitte teilen" nur Aufmerksamkeit erhaschen wollen, ist in solchen Fällen wahrscheinlich.

Aber im Internet kann nicht jeder einfach behaupten, was er will: Die nordrhein-westfälische Polizei will künftig gegen polizeirelevante Falschmeldungen vorgehen. Sogenannte "Fake News" könnten auch Straftatbestände wie falsche Anschuldigung, Verleumdung und Volksverhetzung betreffen. "Darauf muss die Polizei natürlich reagieren." Man werde aber nicht das Internet systematisch nach Falschmeldungen absuchen, hieß es. (memo/mit dpa)

  • Anm. d. Red. In einer ersten Version hatte es noch keine Bestätigung des Vermisstenfalles gegeben, diese wurde nachträglich ergänzt.