„Heute von 12 bis 17 Uhr geöffnet“ oder „Wegen Inventur geschlossen“: für Apotheken undenkbare Hinweisschilder. Denn Apotheker dürfen die Öffnungszeiten ihrer Apotheke nicht frei wählen und zu selbst definierten Zeiten schließen. „Als zentrale Institution der Arzneimittelversorgung unterliegen sie einer Vielzahl von Gemeinwohlpflichten“, erläutert Markus Sommerfeld, Vorsitzender der Bezirksgruppe Stadt Gelsenkirchen des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe.
„Heute von 12 bis 17 Uhr geöffnet“ oder „Wegen Inventur geschlossen“: für Apotheken undenkbare Hinweisschilder. Denn Apotheker dürfen die Öffnungszeiten ihrer Apotheke nicht frei wählen und zu selbst definierten Zeiten schließen. „Als zentrale Institution der Arzneimittelversorgung unterliegen sie einer Vielzahl von Gemeinwohlpflichten“, erläutert Markus Sommerfeld, Vorsitzender der Bezirksgruppe Stadt Gelsenkirchen des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe.
Dazu gehören laut Sommerfeld neben einem breiten Arzneimittelsortiment, Notdiensten und der Herstellung individueller Rezepturen auch die Erreichbarkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten. „Wenn eine Apotheke längere Zeit schließen will, etwa wegen eines Umbaus, muss dies behördlich genehmigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass umliegende Apotheken einspringen“, sagt Sommerfeld, „wir wollen und müssen die Versorgung vor Ort sicher stellen. Das ist eben ein wesentlicher Unterschied zum Arzneimittel-Versandhandel.“
Apotheken unterlägen der Pflicht zu ständiger Dienstbereitschaft. Außerhalb der klassischen Ladenöffnungszeiten, in denen grundsätzlich alle Apotheken offen zu halten sind, werde ein Teil der Apotheken durch die zuständigen Behörden von der Dienstbereitschaft befreit. Die verbleibenden Apotheken dürften nicht geschlossen werden und sichern flächendeckend den „Notdienst“ während der Nacht und an Sonn- und Feiertagen. Patienten profitieren laut Sommerfeld von der wohnortnahen Apotheke auf vielfältige Weise.
Noch bis zum 1. März läuft eine bundesweite Unterschriftenaktion in Apotheken. Apotheker rufen ihre Kunden auf, für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch Präsenzapotheken zu unterschreiben. Diese sei durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 gefährdet, wonach ausländische Arzneimittel-Versandhändler im Wettbewerb bevorzugt werden sollen.