Gelsenkirchen. . Stadt versendet am Mittwoch die Bescheide für die Grundsteuer B und die Gebühren. Wie Gelsenkirchen im Städtevergleich abschneidet.

  • Am kommenden Mittwoch versendet die Stadt die Bescheide für Grundbesitzabgaben und Gebühren
  • Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt mit 545 Prozent konstant, Abfallgebühren steigen leicht an
  • Ohne diese Einnahmen, insgesamt rund 118 Millionen Euro, würde Gelsenkirchen nicht funktionieren

Stapelweise Post, etwa 70 000 Jahresbescheide zu den Grundbesitzabgaben, versendet die Stadt am Mittwoch, 25. Januar, an die Grundstückseigentümer. Außerdem enthalten in den Schreiben sind die Gebühren für die Müllabfuhr (Restmüll und Bioabfall), die Grundstücksentwässerung (betrifft Schmutz- und Niederschlagswasser) sowie die Straßenreinigung und den Winterdienst. Erste Fälligkeit: der 15. Februar.

Post, die von den wenigsten Betroffenen mit Freude erwartet wird. Was man aber an dieser Stelle nicht vergessen darf: Ohne diese Einnahmen, in der Summe rund 118 Millionen Euro, würde Gelsenkirchen, und keine andere Kommune, nicht funktionieren.

Bei der Grundsteuer B herrscht Konstanz

„Wir tun nichts anderes, als das umzulegen, was es tatsächlich kostet“, sagt Karin Welge. Die Kämmerin hat dabei den schweren Spagat zu bewältigen, eine Balance zu finden zwischen dem, was auf der einen Seite für den Bürger an finanziellen Belastungen zumutbar ist und was auf der anderen ihr die Pflicht zur Konsolidierung des angespannten Haushalts auferlegt.

Gelsenkirchen kommt dabei im Vergleich zu anderen Kommunen, die fest an der Steuer- und Gebührenschraube drehen, gut weg. Seit 2014 liegt der Hebesatz hier für die Grundsteuer B bei 545 Prozent, und selbst davor war der Anstieg moderat. In den Nachbarstädten Gelsenkirchens dagegen – siehe die Grafik oben – langen die Kämmerer deutlich kräftiger zu.

Abfallgebühren steigen leicht an

Eine ähnliche Entwicklung lässt sich bei den Abfallgebühren nachzeichnen – in dieser Stadt oft ein Streitthema. Bei der am häufigsten verwendeten 120-Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung beträgt die Erhöhung 0,91 Prozent. Die Jahresgebühr für 2017 steigt für sie damit um 1,65 Euro auf 182,20 Euro. Zusammen mit der gleich großen braunen Tonne sind dann für dieses Jahr 219,35 Euro zu entrichten. Andere Kommunen sind da um den Faktor zwei oder mehr teurer.

Die Hebesätze für die Grundsteuer B  und die Abfallgebühren im Vergleich mit Nachbarstädten.
Die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Abfallgebühren im Vergleich mit Nachbarstädten. © Denise Ohms

Sollten sich die Verhältnisse geändert haben oder Fehler aufweisen, so kann eine Korrektur des Bescheids schriftlich oder, noch einfacher, elektronisch (Mail an: grundbesitzangaben@gelsenkirchen.de) auf den Weg gebracht werden. „Zu viel Bezahltes zahlen wir direkt zurück“, sagt Kämmerin Karin Welge. Auch ein Unterschied zu anderen Kommunen, die solche Beträge gegeneinander verrechnen. Wichtig dabei: Solange ein geänderter Bescheid noch nicht erlassen worden ist, sind die ursprünglich angesetzten Beträge zu bezahlen.

Zur Vereinfachung des Verfahrens bietet die Verwaltung auch den Einzug per Lastschrift an.Digitale Formulare dazu auf: www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/formularservice.aspx