Gelsenkirchen. . Zukunft des Volkshauses hängt vom Nutzungskonzept ab. Gutachter rät von Teilrestaurierung ab. Was eine Komplettsanierung wohl kostet.

Mit Spannung wurde bei der 16. Sitzung der Bezirksvertretung Süd im Wissenschaftspark am Dienstag der Schlussbericht von Prof. Swen Geiss von der Alanus Hochschule zur Zukunft des unter Denkmalschutz stehenden Volkshauses Rotthausen erwartet. Dessen Kernbotschaften lauten: Empfohlen werden Bildung, Kultur und Vereine als die drei tragenden Säulen einer künftigen Nutzungskonzeption. Eine wirtschaftliche Verwertung des Gebäudes als Veranstaltungsort ist eher unrealistisch. Daher wird „von baulichen Maßnahmen und Teilsanierungen ohne eine eindeutige, langfristig ausgerichtete Nutzungskonzeption und ohne architektonisch-bauliches Gesamtkonzept dringend abgeraten“.

Komplettsanierung kostet fast 100 Millionen Euro

Wie hoch die Kosten wären, das schief-charmante Backsteingebäude vollends auf den neuesten Stand zu bringen, das stellte Lutz Kalkstein, Leiter des Referats Hochbau und Liegenschaften, klar: „Wir würden uns dann im Endbereich einer achtstelligen Millionensumme bewegen“. Also nahe der 100-Millionen-Euro-Marke. Und den ersten Angriff einer Sanierung bezifferte er auf gut sechs Millionen Euro. Selbst mit einigen Abstrichen bei Haustechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro), Energetischer Ertüchtigung, Veranstaltungs- und Bühnentechnik (Licht, Ton, Projektion, Verdunkelung, Akustik) oder Möblierung (Tische, Bestuhlung, Podesterie) dürfte der finanzielle Kraftakt für die Stadt immens sein. Ohne Fördermittel geht das also nicht, die aber setzen ein Nutzungskonzept voraus, das ebenso nachhaltig wie wirtschaftlich ist. Der politische Beschluss, dieses zu entwickeln, ist noch nicht gefasst, die Verwaltung rechnet mit Sommer 2017, bis es so weit ist.

Frage nach den Betriebskosten

Gern hätte das Gremium Auskunft über die Kosten des Testbetriebes und die jährlichen Betriebskosten des Volkshauses Rotthausen gehabt. Diese am Dienstag noch fehlenden Angaben will die Verwaltung bald nachliefern.

Für Diskussions- und Klärungsbedarf im Zuge der Nutzung des Volkshauses dürfte auch die Gafög sorgen. Die Arbeitsförderungsgesellschaft für die Städte Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop hat einen Seitentrakt des Gebäudes angemietet und hat dort, so war in der Sitzung zu hören, ein Programm aufgelegt, um Migranten und Zuwanderer in Lohn und Brot zu bringen. So weit, so gut. Allerdings sind dafür auch Umbauten vorgenommen worden – und ohne Absprache mit der Denkmalbehörde. Da scheint nun Ärger vorprogrammiert, denn es gibt eine Sperrklausel, nach der jede Maßnahme mit dem Amt abzusprechen ist.

Bochumer Straße: Stadt mit Vorkaufsrecht

Im Zuge der geplanten Revitalisierung der Bochumer Straße hat die Bezirksvertretung Süd der Satzungsänderung für das Sanierungsgebiet „Ückendorf-West“, jetzt mit der neuen Bezeichnung „Bochumer Straße“, zugestimmt. Vorteile dadurch: Vorkaufsrecht der Stadt bei Grundstücken, steuerliche Vorteile für Eigentümer, die Modernisierungen vorantreiben.