Gelsenkirchen. . Das Arbeitsgericht gab dem Zoom-Betriebsrat mit seinem Antrag gegen die Stadtwerke Recht. Streitpunkt war eine Weiterbildung in Travemünde.

  • Über ein Weiterbildungsseminar gerieten die Stadtwerke und der Zoom-Betriebsrat in Streit
  • Der Arbeitgeber wollte die Kosten nicht übernehmen und lehnte eine gütliche Einigung ab
  • Die 1. Kammer des Arbeitsgericht gab jetzt dem Antrag auf volle Kostenübernahme statt

Die Stadtwerke müssen die Kosten für ein Seminar des Zoom-Betriebsrates in Travemünde übernehmen. Das entschied die 1. Kammer des Arbeitsgerichts, die dem Antrag des Betriebsrates auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber voll stattgab. Die Arbeitnehmervertreter hatten sich vom 4. – 8. Juli 2016 weitergebildet. Unter anderem ging es um Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitmodelle, -konten oder Werkverträge. Der Arbeitgeber hatte sich geweigert, die Kosten zu übernehmen und beim Gütetermin im Oktober eine gütliche Einigung abgelehnt.

Das Gericht sah den Inhalt des Seminars als wichtigen Baustein für die Weiterbildungsmöglichkeit des Betriebsrates. So müssen die Arbeitnehmervertreter zwar auch die Kosten im Blick haben, doch können sie selbst entscheiden, welcher Themenkatalog bei angebotenen Seminaren passender ist.

Oberhausen oder Bad Salzuflen als Seminarort

Wären sie dem Vorschlag des Arbeitgebers gefolgt, etwa Oberhausen oder Bad Salzuflen als Seminarort zu wählen, hätten die Gesamtkosten von etwa 3750 Euro nur unwesentlich verringert werden können. Um die Kosten zu reduzieren, hatten die Betriebsräte Fahrgemeinschaften gebildet und auf vorabendliche Vorgespräche verzichtet. Der Arbeitgeber steht auf dem Standpunkt, dass nicht jedes Betriebsratsmitglied gleichmäßig geschult werden müsse. Er monierte die mangelnde Verhältnismäßigkeit zwischen Themenangeboten und anfallenden Kosten. Bei Seminaren zu speziellen Themen will die Personalleitung eine genauere Darlegung der Notwendigkeit. Doch unterschiedliche Betriebsvereinbarungen, so die Argumente der Betriebsräte, verlangen intensive Schulung, um gut vorbereitet in die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gehen zu können.

Schon mal schlechte Erfahrungen gemacht

Die Zuständigkeit des Betriebsrates ist komplex. So werden Zoom-Mitarbeiter auch im Bereich Bäder eingesetzt, für die eigentlich ein eigener Betriebsrat zuständig ist. Wie wichtig es sein kann, den geeigneten Bildungsanbieter wie auch Ort zu finden, erklärte Betriebsratsvorsitzender Christian Scheil. So hätten Betriebsräte schon mal schlechte Erfahrungen mit Verdi-Dozenten gemacht. „Von einem Seminar kehrten wir mit gefährlichem Halbwissen zurück.“

Dass auch Seminare über arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen sinnvoll sein können, machte gerade der Rechtsstreit vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht deutlich. Doch der Rechtsvertreter der Stadtwerke offenbarte ein anderes Rechtsverständnis.

Mit zusätzlichen Fahrtkosten von 18 Euro belastet

Mögliche Gerichtsverhandlungen, meinte er, seien kein Grund, um Seminare zu besuchen. Der Betriebsrat müsse Vermögenspositionen des Arbeitgebers pfleglich behandeln. So lehnte er auch die Kostenübernahme für die rechtliche Vertretung des Betriebsrates ab. Die Betriebsräte hätten sich in Gelsenkirchen einen Anwalt suchen müssen. Deren Rechtsvertreterin, die aus Bochum angereist war, hatte das Konto der Stadtwerke mit zusätzlichen Fahrtkosten von 18 Euro belastet.