Gelsenkirchen. Diese Kracher sind gefährlich und hierzulande verboten. Tipps zum sicheren Umgang mit den richtigen Krachern.
Alle Jahreswechsel wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet und illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringt, sondern auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Die Polizei klärt auf und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk.
Illegale Feuerwerkskörper: Verletzungen möglich
So darf etwa nur, wer volljährig ist, Silvesterfeuerwerk nutzen und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller. „Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Denn illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben.“ Etwa Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen bis hin zu Lungenschäden.
Niemals bei „fliegenden Händlern“ kaufen
Um sicher zu gehen, beim Einkauf in Deutschland zugelassene, sichere Böller zu erhalten, sollten man diese ausschließlich in regulären Geschäften erwerben, niemals aber bei „fliegenden“ Händlern. Außerdem: Finger weg von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Die sind möglicherweise ungeprüft und damit hier verboten. Für das Internet gelte, so Klotter: „Feuerwerkskörper nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen. Wer sich nicht an das Verbot hält, macht sich strafbar. Denn Besitz, Weitergabe sowie Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.“
Vor dem Zünden die Gebrauchsanleitung lesen
Auf keinen Fall solle man Silvesterknaller selber basteln. Das sei nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern könnten unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen.
Grundsätzlich gelte beim Benutzen zugelassener Böller: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen. Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen. Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.