Essen. Zuerst verurteilt wegen Vergewaltigung, nach der Revision freigesprochen. Ein 25-jähriger Gelsenkirchener muss nicht ins Gefängnis.
- Landgericht hatte den 25-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt
- Bundesgerichtshof sah zu viele Widersprüche in der Aussage der Frau
- Jetzt sahen auch die Essener Richter keine Beweise mehr für eine Vergewaltigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhalf einem 25 Jahre alten Gelsenkirchener zur Freiheit, den die VI. Essener Strafkammer im Juli 2015 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt hatte. Nachdem der BGH diesen Schuldspruch aufgehoben hatte, sprach die III. Essener Strafkammer den Mann jetzt frei. Auch Staatsanwältin Sabine Vollmer hatte keine asusreichenden Beweise für die Schuld des Mannes gesehen.
Der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer hatten ein gemeinsames Kind und sich 2011 getrennt. Kontakt hielten sie dennoch. Am 15. November 2011 besuchte er die Frau, gemeinsam rauchten sie einen Joint. Dann soll er plötzlich geweint haben. Dass der Teufel mit ihm sprach, soll er gesagt haben, bevor er sich und sie auszog. Danach habe er die Frau geschlagen und vergewaltigt. Sie ging kurz danach zur Polizei. Am nächsten Tag gab es noch eine SMS an sie: „Ich lasse dich in Ruhe und trinke nie wieder Alkohol, sorry.“
Beweise reichen für eine Verurteilung nicht aus
Eigentlich ein eindeutiges Schuldbekenntnis. Doch in einer von Verteidiger Jan Czopka verlesenen Erklärung bestritt der Angeklagte die Tat komplett.
Das juristische Problem des Falls: In ihren Vernehmungen bei Polizei, Gutachterin und Gericht wich sie in grundlegenden Details ab, schilderte unterschiedliche Sexualakte. Dass sie mit einem Gürtel gewürgt wurde, hatte sie nicht bei jeder Vernehmung gesagt.
Die VI. Strafkammer hatte darüber hinweg gesehen, hielt die Frau „im Kern“ für glaubwürdig“. Das machte der BGH auf die Revision des Verteidigers hin nicht mit. Auch der III. Strafkammer reichten jetzt die Beweise für eine Verurteilung nicht aus.