Essen. . Freigesprochen wurde sie nicht, aber vor dem Landgericht erzielte Britta Assauer, Ex-Frau des dementen Schalke-Managers, einen Teilerfolg.

Einen Freispruch hat sie nicht erreicht. Aber immerhin verbuchte Britta Assauer in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Essen einen kleinen Teilerfolg. Statt zehn Monate Haft mit Bewährung, zu der sie im Februar das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilt hatte, reduzierte die VIII. Essener Kammer die Strafe am Dienstag in zweiter Instanz zu sechs Monaten Haft mit Bewährung.

Schuldig ist die 51-Jährige jetzt nur noch der Unterschlagung. Prozessbetrug, falsche Verdächtigung – in diesen Punkten erzielte die frühere Frau von Ex-Schalke-Manager Rudi Assauer Freisprüche.

Was bleibt, sind die hässlichen Szenen am Ende der nur kurzen Ehe: Kennenlernen in 2010, Heirat Anfang 2011, Trennung Ende 2011 und Scheidung Anfang 2013. Es ist nur eine Episode, aber eine mit langen juristischen Folgen.

Assauers Erinnerungsstücke als Geschenk? - "Das ist doch lebensfremd"

Dass Britta Assauer die Villa des bereits an Demenz erkrankten Ehemanns ausräumte und ihm persönliche Erinnerungsstücke aus der Fußballzeit nahm? Daran hatte auch das Essener Gericht keinen Zweifel. Richterin Annette Rabe erinnerte an den Vergleich vor dem Oberlandesgericht Hamm, in dem klar vereinbart sei, dass Britta Assauer nur „die in ihrem persönlichen Besitz“ stehenden Gegenstände mitnehmen dürfe. Alles andere verbleibe in der Villa. Rabe: „Rudi Assauer soll ihr all seine persönlichen Erinnerungsstücke verschenken? Das ist doch lebensfremd.“

Freisprüche gab es wegen der angeklagten falschen Verdächtigung. Da habe sie den Rechtsanwalt Assauers fälschlich der Körperverletzung beschuldigt, hatte es im Gelsenkirchener Urteil noch geheißen. Die Essener konnten am Ende der Beweisaufnahme aber nicht ausschließen, dass sie durch das Anpacken am Arm doch verletzt worden sei.

Und schließlich der Prozessbetrug. Am Arbeitsgericht hatte sie bestritten, dass ein Mann ihr im Haushalt geholfen habe. Das sei auch richtig, meinten die Essener Richter, denn ein Beschäftigungsverhältnis habe kein Zeuge bestätigt.